notifications
Energie

Solaranlagenbesitzer erhalten weniger Geld

Die Betreiber von Solaranlagen bekommen künftig weniger Fördergelder. Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, die Vergütungssätze für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) nächstes Jahr um 9 Prozent zu senken.
Wer ab April eine kleine Solaranlagen baut, bekommt vom Bund weniger Geld als bisher - und muss zudem oft lange auf die Subventionen warten. (Themenbild)
Bild: KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Er verweist in einer Mitteilung zu Änderungen der Energieförderungsverordnung und der Energieverordnung auf die sinkenden Preise auf dem Fotovoltaikmarkt. Der Bundesrat hatte die Ansätze in den vergangenen Jahren laufend gesenkt. Die neuen Sätze gelten für Anlagen, die ab dem 1. April 2019 in Betrieb genommen werden.

Der Vergütungssatz liegt ab dann bei 10 Rappen pro Kilowattstunde - das ist ein Rappen weniger als 2018. Die Einspeisevergütung steht seit 2018 nur noch für wenige hundert grosse Fotovoltaikanlagen auf der Warteliste mit einer Leistung ab 100 Kilowatt zur Verfügung. Für alle anderen Anlagen gibt es die Einmalvergütung.

Diese sinkt ebenfalls. Für angebaute und freistehende Fotovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt bekommen Besitzer künftig noch 340 statt wie bisher 400 Franken pro Kilowatt. Das ist eine Reduktion um 15 Prozent gegenüber 2018.

Mehr grössere Anlagen gefragt

Der Grundbeitrag bleibt dagegen unverändert. Unter dem Strich könnten mit den verfügbaren Mitteln mehr Anlagen mit einer Einmalvergütung gefördert werden, schreibt der Bundesrat. So soll der Zubau von grösseren Anlagen angekurbelt werden. Seit zwei Jahren geht bei diesen Anlagen nicht mehr viel vorwärts.

Zudem kann neu auch für Erweiterungen von Anlagen, die bereits eine Einmalvergütung erhalten haben, künftig ein Leistungsbeitrag beantragt werden: Die bisher geltende Karenzfrist von 15 Jahren wird aufgehoben.

Mehr Geld sollen Besitzer von Geothermieanlagen erhalten. Der Vergütungssatz wird um 6,5 Rappen pro Kilowattstunde erhöht. Grund dafür sind laut dem Bundesrat neue Kostendaten, die insgesamt höhere Investitions- sowie Betriebs- und Unterhaltskosten solcher Anlagen nachweisen.

Verlängerte Fristen

Änderungen gibt es weiter bei den Fristen. In den vergangenen Jahren konnten viele Wind- und Wasserkraftprojekte die Fristen für das Einreichen der erforderlichen Unterlagen nicht einhalten. Ein Grund dafür ist, dass gegen zahlreiche Projekte die verfügbaren Rechtsmittel ausschöpft werden.

Die Fristen für das Einreichen der Unterlagen werden deshalb für Wasser- und Windkraftanlagen verlängert: Für Wasserkraftanlagen gilt neu eine Inbetriebnahmefrist von zwölf statt sechs Jahren, für Windkraftanlagen sind es neu zwölf statt sieben Jahre. Für alle Technologien gilt zudem neu ein Fristenstillstand bei Rechtsmittelverfahren.

Lange Wartezeit

Wer von einer Einmalvergütung des Bundes für eine Solaranlage profitieren will, muss weiter lange auf das Geld warten. Besitzer von kleinen Solaranlagen, die ihr Gesuch Anfang 2019 einreichen, müssen mit einer Wartezeit von rund eineinhalb Jahren bis zur Auszahlung rechnen. Für grosse Anlagen beträgt die Wartezeit rund zwei Jahre.

Der Branchenverband swissolar kritisierte die langen Wartezeiten in der Vergangenheit als "sehr ärgerlich". Er hoffe, dass sich die Leute nicht verunsichern lassen, sondern trotzdem investierten. (sda)