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Häusliche Gewalt

So will der Nationalrat ausländische Opfer von häuslicher Gewalt besser schützen

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats will den Schutz für ausländische Opfer von häuslicher Gewalt verbessern. Er hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung geschickt.

 Ausländische Opfer von häuslicher Gewalt sollen besser geschützt werden. (Symbolbild)
Bild: Keystone

Ausländische Opfer von häuslicher Gewalt trifft es oft doppelt: Denn wenn ihre Ehe oder Familiengemeinschaft aufgelöst wird, können sie ihr Aufenthaltsrecht in der Schweiz verlieren. Um ihre Ausweisung zu verhindern, bleiben daher viele aus Angst bei ihrem Übeltäter. Dem will das Parlament nun einen Riegel schieben und Betroffene besser schützen. Beide Kammern gaben Anfang Jahr einer parlamentarischen Initiative der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK) grünes Licht.

Nun hat die SPK den entsprechenden Gesetzesentwurf ausgearbeitet und ihn mit 18 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung in die Vernehmlassung geschickt, wie sie am Donnerstag mitteilte. Diese läuft bis am 15. März 2023. Die Kommissionsminderheit befürchtet in der möglichen Erweiterung der Aufenthaltsrechte ein «Missbrauchspotenzial».

Auch vorläufig Aufgenommene profitieren von neuer Regel

Konkret geht es um eine Erweiterung und Präzisierung der Härtefallregelung im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG). Künftig sollen neben den Ehepartnern von Schweizerinnen und Schweizern und Personen mit einer Niederlassungsbewilligung auch die Ehegattinnen und -gatten von Personen mit einer Aufenthalts- oder einer Kurzaufenthaltsbewilligung sowie vorläufig Aufgenommene Anspruch auf ein Bleiberecht erhalten. Zudem erfasst die neue Regel neben Verheirateten auch Personen, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, sowie Konkubinatspartnerinnen und -partner.

Weiter soll der Begriff der häuslichen Gewalt konkretisiert werden. Dies geschieht durch im Gesetz beispielhaft aufgeführte Hinweise und Merkmale, wie es weiter heisst. Für die Bearbeitung der Härtefallgesuche und die Anwendung der neuen Regel sollen laut Kommission weiterhin die Kantone zuständig bleiben. Allerdings würden sie für die Anwendung auch weiterhin von den Bundesbehörden grünes Licht benötigen. (abi)