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Gesellschaft

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Ständerat sieht keinen Handlungsbedarf

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz soll nicht einfach bekämpft werden können. Der Ständerat lehnt es ab, die Beweislast zu erleichtern.

Der Ständerat möchte die Beweislast bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz nicht erleichtern. (Symbolbild)
Bild: Keystone

Der Ständerat hat am Dienstag einer Standesinitiative des Kantons Waadt mit 25 zu 16 Stimmen keine Folge gegeben. Konkret forderte diese, das Gleichstellungsgesetz so zu ändern, dass sexuelle Belästigung in die Liste der Diskriminierungen aufgenommen wird, für welche die erleichterte Beweislast gilt.

Damit würde es ausreichen, wenn die betroffene Person die Diskriminierung glaubhaft macht. In diesem Fall läge die Beweislast beim Arbeitgeber, dass keine Diskriminierung vorliegt. Um einen Sachverhalt glaubhaft zu machen, braucht es indes mehr als eine einfache Behauptung – aber auch keinen eigentlichen Beweis. Es reicht, dass der geschilderte Sachverhalt sehr wahrscheinlich ist. Diese Bestimmung gilt heute nicht für Fälle der sexuellen Belästigung.

Die Mehrheit sieht verschiedene praktische Probleme, wenn der Tatbestand der sexuellen Belästigung auch der Beweislasterleichterung zugänglich gemacht wird. Kommissionssprecher Benedikt Würth (Mitte/SG) argumentierte, der Arbeitgeber könne die Informationen für den Gegenbeweis kaum beschaffen, ohne übermässig in die Privatsphäre der Arbeitnehmenden einzugreifen. Auch sei die Definition sexueller Belästigung nicht eindeutig.

Handlungsbedarf sah dagegen Elisabeth Baume-Schneider (SP/JU). Sie erachtet die Beweislastregelung als ungenügend. Für eine belästigte Person sei es schwierig, ausreichende Tatsachenbeweise für sexuelle Belästigung zu liefern. Nun geht der Vorstoss an den Nationalrat. (rwa)