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Schweiz

Schweizer Bischöfe fordern Aufhebung des Gottesdienst-Verbots

Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) will das seit Mitte März geltende Verbot von Gottesdiensten nicht länger hinnehmen. Spätestens an Pfingsten soll man wieder in die Kirche gehen dürfen.
Noch finden Gottesdienste – wenn überhaupt – nur online statt. (Keystone)

Gerhard Lob

In einem Schreiben an den Bundesrat fordert Felix Gmür, Bischof von Basel und Präsident der Bischofskonferenz (SBK), dass Gottesdienste ab Christi Himmelfahrt oder spätestens an Pfingsten wieder stattfinden können. Den vom 12. Mai datierten Brief veröffentlichte die SBK auf ihrer Homepage.

Die Kirchen hätten die Anti-Corona-Massnahmen stets mitgetragen und nach bestem Wissen und Gewissen den Gläubigen vermittelt, «denn das Gottesdienstverbot in der Karwoche und an Ostern war für viele Menschen schwer zu ertragen», heisst es in dem Brief. «Dass seit dem 11. Mai vieles möglich und offen ist, Gottesdienste aber verboten sind, ist nicht mehr zu vermitteln», schreibt Gmür. Für Hunderttausende seien wöchentliche Gottesdienste ein existenzielles Verlangen: «Sie brauchen eine Perspektive.»

Und weiter: «Deshalb ersuche ich Sie, dass ab Christi Himmelfahrt (21. Mai), spätestens an Pfingsten (31. Mai) öffentliche Gottesdienste wieder möglich sind.» Die entsprechenden Schutzkonzepte würden für Grossanlässe taugen und vorliegen, Abstand und Hygiene werde eingehalten. Die SBK hat bereits am 27. April ein Schutzkonzept für Gottesdienste erlassen. Dennoch hatte der Bundesrat bei den jüngsten Lockerungen die Gottesdienste nicht berücksichtigt. Coiffeur-Geschäfte hatten Vorrang. Erst ab 8.Juni sollen Gottesdienste und Messen wieder erlaubt sein.

Deutschland ist der Schweiz voraus

Die Einschränkung der Religionsausübung sorgt im Übrigen nicht nur die religiösen Gemeinschaften, sondern auch einzelne Politiker. Nationalrätin Arslan Sibel (Grüne) hat den Bundesrat in einer Interpellation aufgefordert, den Besuch von Religionsstätten umgehend zu ermöglichen, unter Wahrung der notwendigen Sicherheitsvorschriften. «Der Besuch von Religionsstätten wie Kirchen, Synagogen und Moscheen ist untersagt, was viele Menschen hart trifft, denn gerade in Krisenzeiten bieten die Religionen Trost und Halt», so die Stadtbasler Nationalrätin.

In Deutschland haben unterdessen Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefs der Bundesländer beschlossen, Gottesdienste bundesweit unter Massgaben wieder zu erlauben. Die konkreten Regelungen müssen die Bundesländer umsetzen. Religiöse Veranstaltungen in Kirchen, Moscheen und Synagogen waren dort seit dem 16. März untersagt.