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Menschenrechte

Schweiz übernimmt EU-Sanktionen gegen Angehörige des Regimes in Myanmar

Die EU hat angesichts anhaltender Menschenrechtsverletzungen in Myanmar zusätzliche Sanktionen verhängt. Nun übernimmt auch die Schweiz diese Zwangsmittel gegen 19 Angehörige des burmesischen Regimes.

Die Armee des Regimes in Myanmar geht seit dem Putsch 2021 hart vor gegen Vertreter der früheren, demokratisch gewählten Regierung. (Archivbild)
Bild: Keystone

Betroffen von den jüngsten Sanktionen sind der nach dem Militärputsch im Jahr 2021 eingesetzte Staatsverwaltungsrat sowie 19 Personen. Zu letzteren zählen zum Beispiel der neue Investitionsminister Kan Zaw sowie Militärs und Manager von Unternehmen in dem ostasiatischen Land. Wie das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) am Dienstag mitteilt, übernimmt auch die Schweiz die von der EU bereits vor zwei Wochen erlassenen Sanktionen noch am selben Tag.

Die Europäische Union begründete den Sanktionsbeschluss mit grosser Sorge «über die anhaltende Eskalation der Gewalt und die Entwicklung in Myanmar hin zu einem lang anhaltenden Konflikt mit regionalen Auswirkungen». Die EU verurteilte damals auch die anhaltenden schweren Menschenrechtsverletzungen, einschliesslich Folter sowie sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt, aber auch die anhaltende Verfolgung der Zivilgesellschaft, von Menschenrechtsverteidigern, Journalisten oder die Angriffe auf die Zivilbevölkerung durch die Streitkräfte Myanmars.

Einreiseverbote und eingefrorene Vermögenswerte

In dem südostasiatischen Staat Myanmar (früher: Burma) hatte das Militär Anfang Februar 2021 gegen De-Facto-Regierungschefin Aung San Suu Kyi geputscht. Gegen Widerstand wird seitdem gewaltsam vorgegangen. Nach Angaben der gemeinnützigen Organisation für politische Gefangene AAPP sind bereits mehr als 2360 Menschen getötet und mehr als 15'800 Menschen festgenommen worden.

Die neuen EU-Sanktionen ergänzten bereits in der Vergangenheit verhängte Strafmassnahmen. Insgesamt sind nach jüngsten Angaben Brüssels mittlerweile 84 Personen und 11 Organisationen von den Zwangsmassnahmen betroffen. Die Sanktionsregelungen sehen vor, dass Einreiseverbote erlassen werden und in der Schweiz sowie in der EU vorhandene Vermögenswerte eingefroren werden müssen. (sat/dpa)