Die Schweiz habe sich im Einklang mit ihrer Politik im Bereich der Rückführung illegal erworbener Vermögenswerte mit Nigeria und der Weltbank zugunsten der nigerianischen Bevölkerung geeinigt, teilte der Bundesrat am Montagabend mit.
Im März 2016 hatten die Schweiz und Nigeria bereits eine Absichtserklärung zur Rückgabe der Vermögenswerte unterzeichnet. Das Geld war in Luxemburg hinterlegt gewesen und 2014 von einem Gericht in Genf in einem Strafverfahren gegen Abachas Sohn Abba gesperrt und konfisziert worden.
Sani Abacha hatte das Land zwischen 1993 und bis zu seinem Tod 1998 regiert. Er wird beschuldigt, insgesamt 2,2 Milliarden Dollar von der nigerianischen Zentralbank veruntreut zu haben. Die USA bezeichneten dies als "schamlosen Akt der Kleptokratie".
Auszahlung in Tranchen
Das Abkommen zur Rückzahlung wurde im Rahmen des Global Forum on Asset Recovery (GFAR) getroffen. Unterzeichnet wurde es vom Direktor der Direktion für Völkerrecht und dem Schweizer Delegationsleiter am GFAR, Botschafter Roberto Balzaretti, gemeinsam mit dem nigerianischen Justizminister Abubakar Malami sowie dem Leiter der Weltbankvertretung in Abuja, Rachid Benmessaoud.
Das Abkommen legt der Mitteilung zufolge fest, dass die Restitutionsgelder im Rahmen eines von der Weltbank unterstützten und beaufsichtigen Projektes zurückgeführt werden. Dieses stärke die soziale Sicherung der ärmsten Schichten der nigerianischen Bevölkerung. Das Abkommen regelt laut Bundesrat zudem die Auszahlung der Restitutionsgelder in Tranchen und sieht konkrete Massnahmen im Falle von Missbrauch und Korruption vor.
Mit der Vereinbarung will die Schweiz ihrer Strategie der "Blockierung", "Konfiszierung" und "Rückgabe der Vermögenswerte von Potentaten" folgen. Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Absichtserklärung 2016 hatte der damalige Aussenminister Didier Burkhalter versichert, dass "der Kampf gegen die Korruption eine der Prioritäten der Schweiz" sei. (sda/afp)