Die Anpassung des Embargogesetzes ist durch: Der Nationalrat hat am Donnerstag die letzte Differenz zum Ständerat bereinigt. Offen war zum Schluss noch die Frage, ob die Schweiz eigenständige Sanktionen erlassen kann gegen Staaten, Personen und Unternehmen, die sich an Verletzungen des Völkerrechts oder der Menschenrechte beteiligen.
Schliesslich folgte der Nationalrat mit 103 zu 82 Stimmen der kleinen Kammer und strich den Passus. Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmung.
«Bruch zu heutigen Politik»
Als Gründe für den Meinungsumschwung wurde etwa genannt, dass eigenständige Sanktionen eine grosse Herausforderung für den Rechtsstaat sei. Auch Bundesrat Guy Parmelin war kritisch. Wenn die Schweiz solche Sanktionen eigenständig erlassen würde, würde sie sich «massiv exponieren», sagte er. «Das wäre ein Bruch zur heutigen Politik.» Die Schweiz sei lange kritisch gewesen bei Wirtschaftssanktionen – auch aus Gründen der Neutralität.
Der Ständerat hatte sich nach der ersten Behandlungsrunde im Sommer 2021 auch in der Herbstsession gegen eigenständige Strafmassnahmen ausgesprochen. Die Diskussion erhielt durch den Kriegsausbruch in der Ukraine neuen Auftrieb. Der Ständerat war allerdings der Ansicht, dass es eine grundsätzliche Abkehr der Schweizer Neutralitätspolitik wäre, wenn die Schweiz auch autonom Sanktionen verhängen würde. Dazu kamen rechtsstaatliche Bedenken. (abi/mg)