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Altlasten

Sanierung von Spielplätzen: Bundesrat will einheitliche Regeln und vorwärtsmachen

Der Bund will Kantone finanziell unterstützen, wenn diese Altlastensanierungen von Spielplätzen forcieren. Und auch beim Lärmschutz und im Umweltstrafrecht plant die Regierung mehr Tempo.

Verunreinigter Untergrund? Gibts Hinweise oder Zweifel, will der Bund erst recht bei Spielplätzen vorwärtsmachen und sich stärker beteiligen. (Symbolbild)
Bild: Keystone

Es ist ein jahrzehntealtes Thema. Doch nun will der Bundesrat vorwärtsmachen. Wie das Bundesamt für Umwelt (Bafu) am Freitag mitteilte, hat die Landesregierung die Botschaft zur Änderung des Umweltschutzgesetzes ans Parlament verabschiedet. Kernanliegen des Bundesrats: Er will mit der Vorlage die Sanierung belasteter Standorte rascher vorantreiben. Wie das Bafu schreibt, betreffen weitere Gesetzesanpassungen die bessere Abstimmung von Lärmschutz und Siedlungsentwicklung sowie Verschärfungen im Bereich organisierte Kriminalität.

Bei den Altlasten will der Bundesrat namentlich Anreize schaffen, damit öffentliche und private Böden möglichst rasch saniert werden. Denn insbesondere Kinderspielplätze könnten durch frühere Düngungen der Böden und Luftverschmutzung belastet sein.

Verstärkte Beteiligung an Kosten

Einerseits soll das neue Umweltschutzgesetz die Untersuchung und Sanierung öffentlicher Kinderspielplätze und Grünflächen regeln. Andererseits soll sich der Bund via Altlasten-Fonds neu mit 60 Prozent an den Kosten beteiligen. Die Untersuchung und Sanierung privater Spielplätze und Gärten bleibt freiwillig. Hier will sich der Bund jedoch mit maximal 40 Prozent an den Kosten beteiligen. Seit gut 20 Jahren wird der entsprechende Fonds mit Abgaben auf deponierte Abfälle gespeist.

Weitere vom Bundesrat vorgeschlagene Gesetzesanpassungen betreffen die bessere Abstimmung von Lärmschutz und Siedlungsentwicklung sowie die Verschärfung des Umweltstrafrechts bei organisierter Kriminalität. Konkret sollen beispielsweise die Planung und der Bau von Wohnungen besser mit dem Lärmschutz abgestimmt werden. Für Baubewilligungen sollen lärmrechtliche Kriterien neu bereits im Bundesgesetz aufgelistet. Oder die Strafbestimmungen im Umweltschutzgesetz für schwere Delikte sollen verschärft werden. (sat)