notifications
Bundeshaushalt

Rückstellungen könnten illegal gewesen sein

Die Eidg. Finanzkontrolle (EFK) bezweifelt, dass die Rückstellungen von zwei Milliarden Franken in der Staatsrechnung 2017 legal waren. Finanzminister Ueli Maurer hatte mit dem Vorgehen den Überschuss um diesen Betrag reduziert.
Die Rückstellungen von zwei Milliarden könnten gemäss EFK nicht rechtmässig gewesen sein. Konsequenzen dürfte das Vorgehen allerdings kaum haben. (Archivbild)
Bild: KEYSTONE/PETER SCHNEIDER

Das Bundesgesetz über den eidgenössischen Finanzhaushalt sehe vor, dass die Finanzierungsrechnung "keine Rückstellungen berücksichtigen darf", teilte die EFK auf ihrer Website mit. Über die Kritik hatte die "Sonntagszeitung" berichtet.

Zwar habe eine erste Prüfung ergeben, dass Maurers Vorgehen "dem klaren politischen Willen des Parlaments und des Bundesrates" entspreche. So forderte Ständerat Peter Hegglin (CVP/ZG) in einer Motion eine Korrektur der Praxis: Er verlangte eine Rechnungslegung, welche der tatsächlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entspreche. Die Motion wurde letztes Jahr vom Bundesrat und den Räten angenommen.

Die EFK wäre auch nicht gegen eine Änderung der Gesetzgebung, hiess es weiter. Denn sie würde erstens zur Harmonisierung mit den Kantonen beitragen. Und zweitens würde sie die Rechnungslegung des Bundes vereinfachen: Denn heute unterscheide diese zwischen einer Erfolgsrechnung mit Berücksichtigung von Rückstellungen und einer Finanzierungsrechnung und einem Budget ohne solche Rückstellungen.

Doch gemäss Gesetz müsse der Bundeshaushalt immer noch nach dem "Cash-Prinzip", das heisst mit den Einnahmen und Ausgaben, erstellt werden. Dabei seien Rückstellungen nicht erlaubt.

"Eingehende Analyse"

Vor eineinhalb Wochen hatte Maurer die Rechnung 2017 mit einem Überschuss von 2,8 Milliarden ausgewiesen. Erstmals hatte der Bund aber mit einem Teil der Überschüsse Rückstellungen in der Finanzierungsrechnung gebildet. Diese belaufen sich auf 2 Milliarden Franken, wie der Bundesrat am Mittwoch bekannt gab. Um diesen Betrag reduziert sich das Ergebnis der Rechnung.

Die EFK sei von der Bundesverwaltung am 23. Januar informiert worden. Sie habe danach die Idee der Bildung einer Rückstellung zulasten der Finanzierungsrechnung 2017 des Bundes unter die Lupe genommen. Die Frage werde nun im Rahmen der Prüfung der Bundesrechnung "einer eingehenden Analyse unterzogen werden.

Beim Eidg. Finanzdepartement (EFD) hiess es am Sonntag auf Anfrage, sie seien von der Rechtmässigkeit des Vorgehens überzeugt. Sowohl der Bundesrat als auch die Finanzkommissionen hätten die Rechnung 2017 verabschiedet und damit auch das Vorgehen gebilligt. Das letzte Wort werde nun das Parlament haben. (sda)