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Pensionskasse

Reform der zweiten Säule: Ständerat bessert bei Frauenrente nach

Lange Zeit hat der Ständerat die Reform der beruflichen Vorsorge vor sich hergeschoben. Nun schlägt er erste Pflöcke ein. Die bürgerliche Mehrheit hält dabei ihr Wort: Sie möchte die Frauen in der Pensionskasse besserstellen.

Die Reform der zweiten Säule ist einen Schritt weiter: Der Ständerat hat sich auf die Details geeinigt. (Symbolbild) 
Bild: Keystone

Kriegt es der Ständerat endlich auf die Reihe? Diese bange Frage stellte sich am Dienstag vor Beginn der Debatte über die Reform der beruflichen Vorsorge. Lange Zeit galt die kleine Kammer als «Chambre de Réflexion», in der parteiübergreifend an Lösungen gearbeitet und Gesetze geschmiedet wurden. In letzter Zeit ist sie diesen Beweis schuldig geblieben.

Bei der Reform der zweiten Säule steckte von Beginn an der Wurm drin. In der Sommersession hatte der Ständerat die Vorlage zerknirscht an den Absender zurückgeschickt. Er taxierte die ausgearbeitete Variante der vorberatenden Sozialkommission als untauglich. Bitter war das zaudernde Verhalten des Ständerates auch für den Bundesrat und die Sozialpartner. Sie hatten sich auf einen Kompromiss geeinigt . Das hat Seltenheitswert. Um die tieferen Renten abzufedern und auch vor dem Stimmvolk zu bestehen, war ein lebenslanger monatlicher Rentenzuschlag vorgesehen.

Ständerat schlägt erste Pflöcke ein

Allerdings ist der Kompromiss bereits Makulatur. Der Nationalrat hatte ihn letzten Dezember versenkt. Auf Drängen der bürgerlichen Mehrheit stutzte er die Kompensationszahlungen zusammen. Ins Spiel gebracht hat sich am Dienstag endlich auch der Ständerat. Er hat die Debatte begonnen und erste Pflöcke eingeschlagen. Die Beratungen werden an einem anderen Tag fortgesetzt.

In einigen Punkten ist die kleine Kammer bereits vom Nationalrat abgewichen. So sieht sie vor, dass auch Personen mit kleinen Löhnen, mit tiefen Pensen und mehreren Arbeitgebern eine zweite Säule aufbauen können. Dafür soll der Grossteil des Lohnes versichert werden. Heute wird das durch den hohen Koordinationsabzug von 25’000 Franken erschwert, der von jedem Lohn abgezogen wird.

Koordinationsabzug sinkt

In diesem Punkt geht der Ständerat weiter als der Bundesrat und der Nationalrat. Statt eines fixen Abzugs schlägt er vor, dass 85 Prozent des Jahreslohnes bis 85’320 Franken versichert werden. Erfreut zeigte sich die Ratslinke. Damit würden die Bürgerlichen auch ihren Versprechungen im Abstimmungskampf der AVH-Reform nachkommen, betonte Maya Graf (Grüne/BL). Die Befürworter betonten stets, sich für bessere Frauenrenten in der Pensionskasse einzusetzen. Heute sind diese halb so hoch wie jene für Männer.

Aus Grafs Sicht trägt dieser Systemfehler «massgeblich» dazu bei, dass Teilzeitpensen und Mehrfachbeschäftigungen überdurchschnittlich schlecht abgesichert seien. Auch Alex Kuprecht (SVP/SZ) fragte rhetorisch in die Runde: «Wollen wir etwas für die Teilzeitangestellten machen?»

Beitragsschere zwischen Generationen soll sinken

Um die Beitragsunterschiede zwischen den Generationen zu verringern, passt der Ständerat auch die Altersgutschriften an: Künftig werden die 25- bis 44-Jährigen neun Prozent ihres versicherten Lohnes in die Pensionskasse stecken, ab 45 Jahren sind es dann 14 Prozent. Dadurch werden die Lohnkosten für die Älteren gesenkt.

Noch nicht behandelt hat der Ständerat das Kernelement der Reform. Der Mindestzinssatz, mit dem das angesparte Kapital in eine Rente umgewandelt wird, soll von 6,8 auf 6 Prozent gesenkt werden. Wer also 100’000 Franken Kapital angespart hat, erhält jährlich eine Pensionskassenrente von 6000 Franken. Angesichts der Alterung der Gesellschaft und der niedrigen Zinsen erachtet die vorberatende Kommission den heutigen Satz als zu hoch.

Höhe der Entschädigung umstritten

Für Zündstoff sorgen dürfte bei den weiteren Beratungen vor allem die Frage, was gegen diese faktischen Rentenkürzungen von bis zu 13 Prozent zu tun sei. Angesetzt werden soll beim Altersguthaben. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen mehr Geld sparen. Allerdings braucht es für die sogenannte Übergangsgeneration eine zusätzliche Abfederung, weil sie kurz vor der Rente nicht mehr viel Zeit hat, um zusätzliches Alterskapital anzusparen.

15 Jahrgänge der Übergangsgeneration sollen über Rentenzuschläge entschädigt werden. Über deren Höhe wird seit zwei Jahren hart gerungen. Während der Bundesrat alle Neurentner begünstigen will und ihnen einen Zuschlag unabhängig vom Einkommen verspricht, hielt der Nationalrat dieses Giesskannenprinzip für falsch: Nur jene sollen einen Ausgleich erhalten, die auch tatsächlich von der Reform betroffen sind.

Ständerat sucht Mittelweg

Die vorberatende Kommission des Ständerates schlägt einen Mittelweg vor. In ihrer Variante erhalten Personen mit einem Altersguthaben bis 215’100 Franken einen vollen Zuschlag. Für die ersten fünf Jahrgänge bedeutet dies: 2400 Franken mehr Rente pro Jahr, für die folgenden fünf Jahrgänge 1800 Franken und für die letzten fünf Jahrgänge 1200 Franken – und das bis ans Lebensende. Für Personen mit Altersguthaben bis 430’200 Franken gäbe es einen abgestuften Zuschlag.

Die Kosten dieses Vorschlages belaufen sich auf rund 11 Milliarden Franken, etwa die Hälfte der Neurentner würde profitieren. Günstiger wäre das Nationalratsmodell mit 9 Milliarden Franken. Dort würden 35 bis 40 Prozent der Neurentner der Übergangsgeneration profitieren. Teuer ist dagegen die Bundesratslösung, die mit fast 30 Milliarden Franken zu Buche schlägt.