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«Lex Booking»

Rechtzeitig auf Wintersaison: Hotels werden nicht mehr von Booking gegängelt

Ab dem 1. Dezember sind Beherbergungsbetriebe in der Schweiz frei in ihrer Angebotsgestaltung. Damit schiebt der Bundesrat Preisbindungsklauseln von Buchungsplattformen einen Riegel. 

Hotels sollen nach dem Willen des Bundesrates schon in dieser Wintersaison ihre Preise wieder frei gestalten können. 
Bild: Keystone

Beschlossen hatte es in diesem Sommer schon das Parlament, nun wird es vom Bundesrat auf den ersten Dezember in Kraft gesetzt: Das Verbot von Paritätsklauseln bezüglich Preis, Verfügbarkeit oder Konditionen in Verträgen zwischen Online-Buchungsplattformen und Beherbergungsbetrieben. Das hat die Landesregierung am Mittwoch beschlossen.

Bislang konnten die mächtigen Booking-Plattformen Hotels in ihren Geschäftsbedingungen verbieten, auf der eigenen Website günstigere Angebote zu platzieren. Ab dem Dezember stellt diese Praxis nun einen Verstoss gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dar. Strafrechtlich sanktioniert wird die Praxis damit jedoch nicht, wie es in der Mitteilung des Wirtschaftsdepartements heisst.

Die Hotelleriebetriebe können sich aber mit zivilrechtlichen Klagen zur Wehr setzen. Wenn die wirtschaftlichen Interessen einer Mehrzahl von Personen betroffen sind, kann auch der Bund klagen, heisst es in der Mitteilung weiter. «Die neue Regelung im UWG will erreichen, dass die Beherbergungsbetriebe in ihrer Preis- und Angebotsgestaltung frei sind.» (wap)