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Konzession

Radio- und Fernsehkonzession: Bundesrat verschlankt den Prozess

Der Bundesrat vereinfacht den Bewilligungsprozess für Lokalradios und Regionalfernsehen. Wer kein Geld erhält, benötigt ab dem Jahr 2025 auch keine Konzession mehr.

Das Bewilligungsprozedere wird vereinfacht. (Symbolbild)
Bild: Keystone

Heute gibt es in der Schweiz drei Formen von privaten Radio- und TV-Stationen: Jene, die einen Anteil aus der Radio- und Fernsehabgabe erhalten und dafür einen Leistungsauftrag erfüllen müssen. Sender, die zwar eine Konzession und damit privilegierten Zugang zu den Sendeplätzen haben, aber dennoch keine Gelder aus der Abgabe erhalten, welche die Serafe einzieht. Und Sender, die lediglich beim Bundesamt für Kommunikation (Bakom) registriert sind.

Aus Sicht des Bundesrates ist das zu kompliziert. Er hat deshalb am Freitag entschieden, dieses Bewilligungsprozedere zu vereinfachen. Ab dem Jahr 2025 wird die Kategorie von Sendern mit Bewilligung aber ohne Abgabeerträge ersatzlos gestrichen, wie es in einer Mitteilung des Bakom heisst. Damit vollziehe der Bundesrat eine weitere Liberalisierung der Rahmenbedingungen.

Bergradio in der Zentralschweiz

Nach Kritik in der Vernehmlassung hat er einen anderen Vorschlag fallengelassen. Er wollte ursprünglich Versorgungsgebiete für kommerzielle Lokalradios mit Leistungsauftrag und Abgabenanteil flächendeckend – also auch in grösseren städtischen Agglomerationen – vorsehen.

Leicht angepasst hat die Landesregierung dagegen die bisherigen Versorgungsgebiete. Neu erhält etwa die Zentralschweiz ein Versorgungsgebiet für ein Bergradio mit Abgabenanteil. Dies hatten die Zentralschweizer Kantonsregierungen seit Jahren verlangt. In der Vernehmlassung war das Echo auf die Idee denn auch positiv ausgefallen. Anfang nächsten Jahres wird der Bund nun die Veranstalterkonzessionen nach neuem Konzept ausschreiben. Diese gelten dann von 2025 bis 2034. (rwa)