Anfang Oktober 2021 hatte der Musiker in einem Instagram-Video schwere Antisemitismusvorwürfe gegen einen Mitarbeiter eines Leipziger Hotels erhoben. Zuvor hatte er sich über die angebliche Bevorzugung von Gästen beschwert, die hinter ihm in der Warteschlange gestanden hätten. Die Staatsanwaltschaft glaubte ihm aber nicht. Nach umfangreichen Ermittlungen kam es zur Anklage gegen den 41-Jährigen. Das Verfahren gegen den Hotelmitarbeiter wurde eingestellt.
Die Schilderungen Ofarims entsprächen nicht der Wahrheit, sagte Staatsanwalt Andreas Ricken. Der Angeklagte habe den Mitarbeiter zu Unrecht als Antisemiten dargestellt. Ofarim hatte behauptet, der Mitarbeiter habe ihn aufgefordert, seine Kette mit Davidstern abzunehmen, damit er einchecken könne. Nach Angaben der Anklagebehörde sei beim Einchecken der Davidstern unter dem Hemd des Musikers jedoch gar nicht zu erkennen gewesen. Erst bei der selbst gedrehten Videoaufnahme habe Ofarim den Stern sichtbar gemacht.
Der Musiker kam am Dienstagmorgen in Begleitung seiner vier Rechtsanwälte in den voll besetzten Schwurgerichtssaal 115. Vor der Tür hatten noch zahlreiche Menschen warten müssen. Der Sänger und Schauspieler aus München trug eine schwere Lederjacke, über seinem Hemd hing an einer silbernen Kette der Davidstern. Während der Anklageverlesung wirkte er hochkonzentriert, schrieb mit, runzelte die Stirn bei einigen Vorwürfen und nickte, als der Staatsanwalt den Inhalt seiner Videos wiedergab.
Ursprünglich wollte der Musiker selbst zum Prozessauftakt zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft Stellung nehmen. Da der Verteidigung aber noch einige Akten fehlten, verzichtete er zunächst auf eine Aussage. Er überliess das Feld seinen Anwälten. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Hier stehe Aussage gegen Aussage, sagte Rechtsanwalt Alexander Stevens. Sei während des Vorfalls vor gut zwei Jahren nur ein einziges diskriminierendes Wort gefallen, so sei sein Mandant freizusprechen, betonte der Rechtsanwalt in seinem Statement nach Verlesung der Anklage.
Möglich sei, dass es sich bei dem Fall um ein Missverständnis oder schlechten Humor handele - oder eben doch um eine "antisemitische Anspielung", sagte der Anwalt. Für die Gesellschaft sei es wichtig, dass das Gericht die Wahrheit ermittle. Ausserdem betonte der Rechtsanwalt, es gehe "nicht um den Stern, sondern um die Diskriminierungserfahrung". Mobbing und Diskriminierung seien - besonders für Opfer - schwer nachzuweisen. Die öffentliche Meinung sei in dem Fall von mehreren Lügen bestimmt.
Am Nachmittag soll der betroffene Hotelmitarbeiter als Zeuge vernommen werden. Das Gericht hat bis zum 7. Dezember zehn Verhandlungstage angesetzt. (sda/dpa)