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Bündner Preisabsprachen

Preisabsprachen: Die Swisscom will es wissen

Die Swisscom ist möglicherweise durch kartellistische Absprachen von Unterengadiner Baufirmen geschädigt worden. Das Unternehmen, das mehrheitlich dem Bund gehört, prüft den Sachverhalt und behält sich rechtliche Schritte vor. Aktiv werden auch Gemeinden.
Zu viel bezahlt? Die Swisscom lässt abklären, inwieweit sie vom Unterengadiner Bauabsprachen-Skandal betroffen ist.
Bild: KEYSTONE/MELANIE DUCHENE

Swisscom sei zurzeit daran, möglichen Schaden, der ihr durch Submissionsabreden entstanden sein könnte, zu prüfen, hiess es beim Telekommunikationsunternehmen am Mittwoch auf Anfrage. Und weiter: Gegebenenfalls würden danach die notwendigen, auch rechtlichen Schritte eingeleitet.

"Weitere Angaben können wir momentan nicht machen", liess die Swisscom auf Anfrage zudem verlauten und nahm damit auch keinen Bezug auf Fragen nach der Höhe eines möglichen Schadens. Die Sendung "10vor10" von SRF berichtete am Dienstagabend, die Unterengadiner Bauunternehmen hätten Arbeiten für Kabelleitungen ausgeführt. Insgesamt gehe es um Swisscom-Aufträge von mehreren Millionen Franken.

Gemeinden lassen abklären

Aktiv wird auch die Präsidentenkonferenz der Region Unterengadin/Müstertal, wie sie am Mittwoch mitteilte. Sie will wissen, in welcher Form Gemeinden und öffentliche Institutionen von den Absprachen betroffen ist. Mit den entsprechenden Abklärungen beauftragte die Konferenz einen Juristen.

Die illegalen Absprachen im Unterengadin sind schweizweit der bisher grösste aufgeflogene Fall von Manipulationen auf dem Bau. Die Wettbewerbskommission (Weko) gab Ende April bekannt, dass sie sieben Baufirmen mit total 7,5 Millionen Franken büsst.

Höchste Busse wird angefochten

Die Betriebe hatten die Verteilung von Aufträgen und Preise abgesprochen. Betroffen war ein Beschaffungsvolumen von über 100 Millionen Franken.

Die mit fünf Millionen Franken am härtesten gebüssten Unternehmen, Bezzola Denoth AG und Foffa Conrad AG, haben den Weko-Entscheid ans Bundesverwaltungsgericht weitergezogen. Die Firmen schrieben, die Höhe der Busse gefährde sie unmittelbar in der Existenz. Ausserdem seien gewisse Tatbestände gleich mehr als einmal gebüsst worden. (sda)