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Sexualstrafrecht

Petition eingereicht: 41'000 Unterzeichnende fordern «Nur Ja heisst Ja»

Amnesty International, Operation Libero und weitere Organisationen haben am Montag der Bundeskanzlei einen «Weckruf ans Parlament» überreicht. Zusammen mit über 41'000 Personen wollen sie, dass die Zustimmungslösung im Gesetz verankert wird.

«Weckruf ans Parlament»: Verschiedene Organisationen fordern die «Nur Ja heisst Ja»-Lösung.
Bild: Twitter/Amnesty

Ab kommender Woche befasst sich der Nationalrat in der Wintersession unter anderem mit der Revision des Sexualstrafrechts. Nun haben Amnesty International und Operation Libero zusammen mit rund 50 Organisationen einen «Weckruf ans Parlament» organisiert, wie sie am Montag mitteilten. Sie überreichten der Bundeskanzlei eine Petition, die von 41'123 Personen unterzeichnet wurde.

Mit der Aktion wollen die Organisationen der Forderung nach einer Revision des Sexualstrafrechts im Sinne von «Nur Ja heisst Ja» Nachdruck verleihen. Geschlechtsverkehr wäre demnach nur noch legal, wenn eine ausdrückliche vorgängige Zustimmung aller Beteiligten vorliegt. Auch Parlamentarier von verschiedenen Parteien hätten sich der Forderung angeschlossen.

«Für sexuelle Handlungen braucht es die Einwilligung aller Beteiligten, sonst handelt es sich um sexualisierte Gewalt», wird Denis Sorie von Operation Libero zitiert. Diese gesellschaftliche Selbstverständlichkeit müsse «endlich» auch den Weg ins Strafrecht finden. Und für Cyrielle Huguenot von Amnesty Schweiz ist es «Zeit für Gerechtigkeit».

Ständerat will bisher nur «Nein heisst Nein»

Die vorberatende Kommission des Nationalrates hat sich im Oktober bereits für die sogenannte Zustimmungslösung ausgesprochen. Dies trotz Bedenken einer Minderheit, die eine Umkehr der Beweislast und damit die Aufhebung der Unschuldsvermutung befürchtete. Nun müsse sich auch der Nationalrat für die «Nur Ja heisst Ja»-Lösung aussprechen und den Ständerat «wachrütteln», teilten die Organisationen mit.

Der Ständerat sprach sich in der Sommersession nämlich für die «Nein-heisst-Nein-Lösung» aus. Damit macht sich strafbar, wer den verbal oder nonverbal geäusserten Wunsch des Opfers missachtet. Kritikern geht das zu wenig weit. Sie möchten, dass sexuelle Handlungen auch dann strafbar sind, wenn eine explizite Zustimmung fehlt. Der Grund: Opfer sexueller Gewalt würden in vielen Fällen schlicht erstarren und seien nicht mehr in der Lage, ihren Unwillen kundzutun.

Folgt der Nationalrat seiner Kommission und stimmt für «Nur Ja heisst Ja», müsste der Ständerat auf seinen Entscheid zurückkommen. Beide Versionen kommen einer Verschärfung des Sexualstrafrechts gleich. Im bisherigen Recht liegt eine Vergewaltigung nur vor, wenn tatsächlich physisch Gewalt angewandt wurde und sich das Opfer körperlich zur Wehr gesetzt hat. (wap)