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Schulden

Parlament zeigt Herz für Überschuldete

Überschuldete Personen sollen eine zweite Chance erhalten. Das will nach der kleinen auch die grosse Kammer. Sie hat am Montag eine Motion von Ständerat Claude Hêche (SP/JU) stillschweigend angenommen. Auch der Bundesrat hatte sich dafür ausgesprochen.
Für hochverschuldete oder mittellose Privatpersonen existiert in der Schweiz keine Möglichkeit, ihre Finanzen nachhaltig zu sanieren. Das soll sich nun ändern.
Bild: KEYSTONE/CHRISTOF SCHUERPF

Für hochverschuldete Privatpersonen existiert heute keine Möglichkeit, ihre Finanzen nachhaltig zu sanieren. Faktisch würden sie lebenslang bis auf das Existenzminimum gepfändet, begründete Hêche seinen Vorstoss im Ständerat.

Das soll sich nun ändern. Zum einen fordert das Parlament mit der Motion, dass Personen, die keine Aussicht auf eine Schuldentilgung haben, eine schnelle Wiedereingliederung in die Wirtschaft ermöglicht wird. Zum anderen muss der Bundesrat prüfen, ob diese Personen unter bestimmten Bedingungen von ihren Schulden befreit werden könnten.

Die nationalrätliche Rechtskommission wies auf Verfahren in anderen Ländern hin, dank denen sich Betroffene von ihren Schulden befreien können. Diese verschlechterten die Zahlungsmoral nicht.

Restschuld tilgen

Der Bundesrat hatte im vergangenen Jahr in einem Bericht verschiedene Möglichkeiten für eine erleichterte Schuldensanierung untersucht. Am aussichtsreichsten sind seiner Meinung nach verbindlich erklärte private Nachlassverträge. Ausgehandelte Zahlungspläne würden damit für alle Gläubiger gelten. Dabei ist für den Bundesrat denkbar, dass eine Restschuld gegen den Willen einzelner Gläubiger getilgt wird.

Für Überschuldete mit kleinem oder gar keinem Einkommen würde sich gemäss dem Bericht ein kurzes, begleitetes Rückzahlungsverfahren eignen. Im Gegenzug müsste sich der Schuldner um ein Einkommen und um eine teilweise Rückzahlung der Schulden bemühen. (sda)