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Schweiz [News Service]

Parlament gibt grünes Licht für Teilnahme an erweiterter Schengen-Datenbank

Terroristen und gesuchte Straftäter sollen in Europa einfacher aufgespürt werden können – dank dem Ausbau der Schengen-Datenbank. Nach Kritik hat das Parlament die Teilnahme der Schweiz jedoch eingeschränkt.
Die EU und der Bundesrat wollen den Schutz der Aussengrenzen der EU weiter ausbauen. (Keystone)

(rwa) Die Polparteien in der grossen Kammer hatten das Gesetz in der Herbstsession bachab geschickt. Die FDP übte danach scharfe Kritik. Eine «unheilige Allianz» habe den «Absturz von Schengen» provoziert. Während die SVP negative Folgen für den Vollzug von Landesverweisen befürchtete, lehnte die Ratslinke die Verschärfungen im Ausländerrecht ab und zweifelte daran, dass der Datenschutz gewährleistet sei.

Die Schweiz arbeitet im Migrations- und Sicherheitsbereich bereits heute eng mit den europäischen Staaten zusammen. Um die Kontrollen an den Aussengrenzen des Schengenraums zu verbessern, ist nach Ansicht des Bundesrates ein Ausbau des europaweiten Informations- und Fahndungssystems SIS notwendig. Der Zugriff erleichtert die Arbeit von Polizei und Grenzkontrolleuren.

Datenschützer mit Aufsicht betraut

Die verstärkte europäische Zusammenarbeit in dem Bereich war im Parlament zwar weitgehend unbestritten. Nach dem Votum im Nationalrat trug die kleine Kammer den Bedenken der Polparteien jedoch Rechnung und passte das Gesetz in einigen Punkten an. Der Nationalrat hat am Montag der revidierten Vorlage mit 148 zu 32 Stimmen zugestimmt. Chancenlos blieb die Forderung der Grünen, nicht auf das Gesetz einzutreten. Sie lehnte die Verschärfungen des Ausländerrechts ab.

Gestärkt wurde etwa der Datenschutz. So soll der Eidgenössische Datenschützer die Aufsicht über die Datenbearbeitung ausüben – in Zusammenarbeit mit seinen kantonalen Kollegen. Zudem soll der Bundesrat Ausnahmen bei der Erfassung und Lieferung von biometrischen Daten vorsehen können. Als dritte Änderung wird im Gesetz explizit festgehalten, dass die Richtlinie keine Anwendung auf die Anordnung und den Vollzug bei Landesverweisen findet.

Mit der Revision soll es einfacher werden, nach Terrorverdächtigen und Schutzbedürftigen wie etwa entführten Kindern oder Opfern von Menschenhandel zu fahnden. Zudem sollen künftig Rückkehrentscheide von Drittstaatsangehörigen mit irregulärem Aufenthalt in dem System ausgeschrieben und damit für alle angeschlossenen Staaten sichtbar werden. Das Geschäft ist nun bereit für die Schlussabstimmung.