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Baden-Württemberg

Verbote auf Strassburger Weihnachtsmarkt

Die französische Grenzstadt Strassburg sorgt mit einem für den Weihnachtsmarkt geplanten Verkaufsverbot für Champagner, Popcorn, Grillhähnchen und andere Artikel für Kopfschütteln. Vor dem berühmten "Christkindelsmärik" hat die Elsass-Metropole den Budenbetreibern detaillierte Listen zugeschickt, welche Speisen und Artikel erlaubt, verboten oder unter Vorbehalt zugelassen sind, berichtete jetzt die Zeitung "Les Dernières Nouvelles d'Alsace" (DNA).
Bild: Keystone/dpa/Marijan Murat

In einer begleitenden Mail wird erklärt, dass Speisen und Artikel die Authentizität und Tradition von Weihnachten sowie lokale Identität und Qualität vermitteln sollen - und dies mit ökologisch verantwortungsvollem Anspruch, wie es aus dem grüngeführten Rathaus heisst. Zum Verbot des urfranzösischen Champagners: Ein Anstossen mit Schaumwein will Strassburg nicht untersagen, es soll aber der aus der Region stammende elsässische sein: "Crémant d'Alsace" wird auf der Liste gleich als Alternative genannt.

Ein weihnachtliches Glühbier ist erlaubt, vorausgesetzt es stammt aus einer handwerklichen Brauerei. Verboten ist der Kartoffelauflauf "Tartiflette" mit Reblochon-Käse aus den Savoyen, erlaubt ist aber der "Munstiflette"-Auflauf mit Munster-Käse aus dem Elsass. Verboten sind Stiefel, Regenschirme und Weihnachtsartikeln für Hunde und Katzen, erlaubt aber Sparschweine oder Sticksets.

Im Netz wird das Regelwerk heiss diskutiert. Auf regionale Produkte zu setzen, stösst durchaus auf Zustimmung - auch die Bevorzugung elsässischer Spezialitäten. Was aber hat es mit dem Verbot von Grillhähnchen auf sich, fragt sich einer. Und ein anderer gibt zu bedenken, dass ein Auflauf mit Munster-Käse fürchterlich stinke. Ok, dann fahren wir halt nach Colmar, eine andere grössere Stadt im Elsass, schlägt ein weiterer vor.

Angesichts all der Aufregung hat die Stadt Strassburg inzwischen klargestellt, dass sie während des Weihnachtsmarkts mit den Händlern über die Produkte reden möchte, bei denen sie Vorbehalte hat. Eine Auswahlkommission soll dann im Januar für den darauffolgenden Markt klare Regeln schaffen. Und das Champagner-Verbot soll nach dem grossen Aufschrei, den es nach sich zog, offenbar noch einmal besprochen werden.

Der städtische Beigeordnete Guillaume Libsig reagierte inzwischen auf den Rummel um die Verkaufslisten, die als Arbeitsdokument gedacht gewesen seien. Der Markt mit rund zwei Millionen Besuchern werde seit einigen Jahren als "Vergnügungspark unter freiem Himmel" oder "Supermarkt für Touristen" kritisiert, schrieb er. Als Reaktion darauf habe eine Auswahlkommission sich die Warenpalette vorgenommen. "Weder die Stadt noch die Aussteller wollen billige Gegenstände, die der Qualität der Weihnachtshauptstadt schaden." Es gehe um Qualität und Authentizität. Die Kommission wolle sich von der Herkunft und der Qualität der Produkte überzeugen.

Für zusätzliche Aufregung hat gesorgt, dass der Verkauf von Kreuzen auf dem Weihnachtsmarkt laut Liste "Dekorationen" nur unter Vorbehalt erlaubt ist. Als "Croix JC" (JC für Jesus Christus) sind die Kreuze dort aufgeführt.

Blödsinnig findet das die sozialistische Stadtverordnete Anne-Pernelle Richardot, wie sie der Zeitung "DNA" sagte. "Es bleibt ein christliches Ereignis, es heisst "Christkindelsmärik", es geht doch um das Jesuskind, oder?" Die katholische Tageszeitung "La Croix" war alarmiert und sammelte kritische Stimmen. Man respektiere die religiöse Identität, stellte der Beigeordnete Libsig eilends klar. Kruzifixe, Krippen und ähnliches dürften natürlich verkauft werden, solange sie von akzeptabler Qualität seien.

Keinen Aufschrei gab es bisher ob der Tatsache, dass der älteste Weihnachtsmarkt in Frankreich (zum 452. Mal) in der Krise aus Energiespargründen um eine Woche verkürzt wird. Er läuft nun vom 25. November bis zum 24. Dezember. Die Weihnachtsbeleuchtung wird bereits um 23 Uhr ausgeschaltet - eine Stunde früher als bisher. Und sie wird vom 8. Januar an abmontiert, eine Woche früher als sonst üblich. (sda/dpa)