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Deutschland

Urteil im Missbrauchsskandal von Münster

Im Missbrauchskomplex in der westdeutschen Stadt Münster soll der 28-jährige Hauptangeklagte wegen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 29 Fällen nach einem Gerichtsurteil für 14 Jahre ins Gefängnis.
ARCHIV - Der damals 27-Jährige Hauptangeklagte (vorne), seine Mutter (ganz hinten links) und ein dritter Angeklagter (roter Hefter) sitzen im Gerichtssaal. Im Missbrauchskomplex von Münster soll der Hauptangeklagte wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 29 Fällen für 14 Jahre ins Gefängnis. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa-Pool/dpa
Bild: Keystone/dpa-Pool/Rolf Vennenbernd

Für die Zeit danach ordnete das Landgericht Münster für den IT-Techniker wegen Wiederholungsgefahr Sicherungsverwahrung an. Er gilt als Schlüsselfigur in dem am Dienstag beendeten Prozess mit vier weiteren Angeklagten.

Die Urteile für die anderen Männer lauten: 10 Jahre Haft für einen Mann aus Hannover (36) für 4 Fälle, 11 Jahre und 6 Monate für einen 43-Jährigen aus Schorfheide in Brandenburg für 5 Fälle und 12 Jahre für einen 31-jähriger aus dem hessischen Staufenberg für 6 Fälle. Auch für diese Männer ordnete das Gericht Sicherungsverwahrung an. Damit folgte es weitestgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Wegen Beihilfe soll die Mutter (46) des IT-Technikers für 5 Jahre ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hatte auf 6 Jahre plädiert. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Münster ist neben Lügde und Bergisch Gladbach einer von drei grossen Missbrauchsfällen der vergangenen Jahre im deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen. Der Fall kam im Juni 2020 nach Ermittlungen in einer Gartenlaube ans Licht. Im Zuge dessen hatte es in mehreren Bundesländern und im Ausland Festnahmen gegeben. In dem Komplex wurden bereits fünf Männer zu Freiheitsstrafen verurteilt. Insgesamt wurden durch die Ermittler mehr als 50 Tatverdächtige identifiziert, von denen derzeit etwa 30 in U-Haft sitzen. (sda/dpa)