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Polizeieinsatz

Glarner Polizisten schiessen bei Verhaftung

Glarner Kantonspolizisten haben am Samstagabend in Näfels mehrere Schüsse abgegeben, als sie drei mutmassliche Einbrecher in einem Auto verhaften wollten. Dabei wurden zwei Männer verletzt, einer befindet sich in kritischem Zustand.
Bild: KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Zwei Polizeipatrouillen hatten auf der Oberseestrasse oberhalb von Näfels eine Strassensperre errichtet, nachdem um 18.44 Uhr die Meldung über einen Einbruch in ein Ferienhaus im Oberseetal eingegangen war, wie die Kantonspolizei bereits in der Nacht auf Sonntag mitgeteilt hatte.

Mehrere Polizisten schossen

Als sich das gesuchte Fahrzeug näherte, kam es "beim Zusammentreffen zwischen den Kantonspolizisten und der mutmasslichen Täterschaft seitens mehrerer Polizisten zum Schusswaffeneinsatz", ergänzte die Staatsanwaltschaft Glarus in einer Mitteilung am Nachmittag. Dabei erlitten gemäss Staatsanwaltschaft ein 32-jähriger und ein 29-jähriger Mann Schussverletzungen.

Die beiden Verletzten und ihr 41-jähriger Begleiter, der unverletzt blieb, fuhren in der Folge noch rund einen Kilometer weiter. Sie verunfallten dann ausserhalb von Näfels.

Der 32-jährige Mann trug gemäss Staatsanwaltschaft schwere Verletzungen davon. Er musste mit einem Rega-Helikopter in eine Spezialklinik geflogen werden. Sein Gesundheitszustand ist kritisch.

Der 29-Jährige befindet sich in Spitalpflege und ist ansprechbar. Der dritte mutmassliche Täter flüchtete nach dem Unfall. Er konnte aber im Rahmen einer Fahndung von der Polizei verhaftet werden.

Mutmassliche Täter ohne Waffen

Bei allen drei Personen handelt es sich um albanische Staatsangehörige ohne Wohnsitz in der Schweiz. Nach aktuellem Kenntnisstand führten sie keine Waffen mit sich.

Für die Untersuchung des Schusswaffeneinsatzes der Polizei zog die Staats- und Jugendanwaltschaft des Kantons Glarus die Kantonspolizei Zürich, das Forensische Institut Zürich sowie das Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich bei.

Aufgrund der engen Zusammenarbeit zwischen der Staatsanwaltschaft Glarus und der Kantonspolizei Glarus soll die Verfahrensleitung an eine ausserordentliche Staatsanwältin oder einen ausserordentlichen Staatsanwalt ausserhalb des Kantons Glarus übertragen werden. (sda)