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Justiz

Rockergangs vor Berner Gericht

Nach einer wüsten Auseinandersetzung unter verfeindeten Motorradgangs stehen ab Montag nicht weniger als 22 Angeklagte in Bern vor Gericht. Der Prozess erstreckt sich über einen ganzen Monat.
Bild: KEYSTONE/AP/FRANK AUGSTEIN

Sämtlichen Beschuldigten wird zur Last gelegt, sich im Mai 2019 im bernischen Belp an einem Raufhandel beteiligt zu haben. Zwei Männern wird zudem versuchte vorsätzliche Tötung, eventuell schwere Körperverletzung vorgeworfen. Ein Mann muss sich wegen schwerer Körperverletzung, allenfalls Versuchs dazu, verantworten.

Bei der Auseinandersetzung in Belp wurden seinerzeit mehrere Personen verletzt, drei davon schwer. Die Polizei stellte mehrere Waffen sicher, darunter Faustfeuerwaffen.

Ein 37-Jähriger befindet sich bereits im vorzeitigen Strafvollzug. Ihm werfen die Strafverfolger vor, einen Mann mit einer Schusswaffe schwer verletzt zu haben.

Konkurrenten einschüchtern

Nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft soll es zum Streit gekommen sein, weil der damals in der Schweiz nicht offiziell vertretene Motorradclub Bandidos in Belp ein Clublokal eröffnen wollte.

Dort feierten die Bandidos an einem Samstagabend im Mai 2019 ein Geburtstagsfest. Zwei andere Motorradclubs, die Hells Angels und die Broncos, bekamen Wind von diesen Absichten. Für sie soll die geplante Eröffnung des Lokals eine Provokation dargestellt haben.

Hells Angels und Broncos sollen laut Anklage beschlossen haben, in Belp einen "unangekündigten Einschüchterungsversuch" durchzuführen. Die Bandidos hörten aber vom geplanten Auftauchen der Hells Angels und Broncos und bewaffneten sich.

Die Staatsanwaltschaft schreibt in ihrer Anklage, allen Beteiligten sei bewusst gewesen, dass sie sich auf eine gewaltsame Auseinandersetzung einliessen und sie hätten dies auch gewollt, respektive gebilligt.

Eine Auseinandersetzung mit den Rivalen sei erwartet worden. Der designierte Sicherheitschef der Bandidos habe im künftigen Clublokal in Belp mehrere Schusswaffen gehortet, um sich bei einem Angriff verteidigen zu können.

Als der Angriff nun unmittelbar bevorstand, habe er eine Faustfeuerwaffe genommen, diese durchgeladen und sich mit seinen Kameraden vor das Clublokal begeben. Der Mann habe mit seiner Pistole einen Kontrahenten auf den Kopf geschlagen - mit dem Finger am Abzug.

Zudem habe der Mann in einer grösseren Menschenansammlung um sich geschossen. Wer so vorgehe, sei sich "absolut bewusst", was dabei passieren könne, hält die Staatsanwaltschaft fest.

Ein anderer Angeklagter stach seinem Kontrahenten mit einem 22 Zentimeter langen Klappmesser durch das Gang-Abzeichen auf der Kutte hindurch in den Rücken.

Wie gross die kriminelle Energie hinter solchen Rockerkriegen ist, zeigt das Waffenarsenal, das die Polizei beschlagnahmte - darunter ein Sturmgewehr, eine Pump Action, ein Luftgewehr, ein halbes Dutzend Pistolen, rund zwei Dutzend Messer, Macheten und Dolche, Elektroschocker, Pfeffersprays, Schlagringe und ein halbes Dutzend Utensilien, die als Schlagstöcke verwendet werden können, etwa Baseballschläger.

Gericht tagt in Fünferbesetzung

Das Regionalgericht Bern-Mittelland tritt für den Prozess in Fünferbesetzung zusammen. Die erste Prozesswoche ab dem 30. Mai ist dem Beweisverfahren gewidmet, das heisst, die Angeschuldigten sowie allfällige Zeugen und Sachverständige werden befragt.

Ab dem 7. Juni werden die Rechtsvertretenden ihre Plädoyers halten. Das Urteil soll voraussichtlich am 30. Juni eröffnet werden. (sda)