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Sprengstoff

Mit zwei Kilogramm Sprengstoff eingereist

Die Bundesanwaltschaft hat gegen einen Anfang November 2021 am Grenzübergang Thayngen mit zwei Kilogramm Sprengstoff aufgegriffenen 51-jährigen Niederländer Anklage erhoben. Hinweise auf eine terroristisch motivierte Tat gibt es keine. Ziel war offenbar ein Bancomat.
Bild: KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Die BA wirft dem Mann das Herstellen, Verbergen und Weiterschaffen von Sprengstoffen und giftigen Gasen vor, wie sie am Montag mitteilte. Weitere Anklagepunkte sind Widerhandlungen gegen das Sprengstoffgesetz und gegen das Strassenverkehrsgesetz.

Gemäss Anklage wollte der Beschuldigte den Sprengstoff zusammen mit den anderen im Personenwagen sichergestellten Gegenständen an eine unbekannte Person in der Schweiz übergeben. Der Mann habe gewusst, dass sich die Pakete in einer Tasche in dem von ihm gelenkten Fahrzeug befanden. Zumindest sei er billigend davon ausgegangen, dass es sich um Sprengstoff handelt.

Sprengstoff für Bancomatensprengung

Weiter soll er gewusst haben, dass der Sprengstoff für weitergehende Verbrechen hätten benutzt werden sollen. Laut BA besteht der konkrete Verdacht, dass die mitgeführten Gegenstände zur Sprengung eines Bancomaten hätten verwendet werden sollen.

So fanden die Grenzbeamten am 3. November 2021 etwa Funkauslöser, U-Profile aus Metall, Metallbleche und Metallstangen, vier Kunststoffkanister mit je 25 Liter Benzin, Sturmhauben, einen Geissfuss, einen Hammer, einen Vorschlaghammer sowie zwei Bolzenschneider im kontrollierten Fahrzeug des Verdächtigen.

Der Mann wollte am 3. November 2021 am Grenzübergang in Thayngen SH mit einem in den Niederlanden gestohlenen Auto mit gefälschten Kontrollschildern von Deutschland in die Schweiz einreisen. Bei der Kontrolle fanden die Beamten neben den anderen verdächtigen Gegenständen vier Pakete mit insgesamt rund zwei Kilogramm Sprengstoff. Weiter stellte sich heraus, dass der Mann ohne Fahrausweis und ohne Haftpflichtversicherung unterwegs war.

Antrag auf Sicherheitshaft

Die Grenzbeamten nahmen den Niederländer umgehend fest. Seither sitzt er in Untersuchungshaft. Hinweise auf eine terroristisch motivierte Tat fand die BA laut eigenen Angaben nicht: "Dies gilt auch Stand heute noch."

Zusammen mit der Anklageschrift hat die BA für den Beschuldigten beim zuständigen Zwangsmassnahmengericht auch Sicherheitshaft beantragt. Mit der Einreichung der Anklageschrift ist nun das Bundesstrafgericht in Bellinzona für den Fall zuständig.

Die Strafanträge will die BA wie üblich anlässlich der Hauptverhandlung bekannt geben. Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gelte die Unschuldsvermutung für den Beschuldigten, hiess es weiter. (sda)