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Justiz

Luzerner Taxifahrer erstochen: Täter soll zehn Jahre ins Gefängnis

Der Mann, der 2020 in Luzern einen Taxichauffeur überfallen und erstochen hat, hat sich der vorsätzlichen Tötung schuldig gemacht. Das Kriminalgericht Luzern hat den 31-jährigen Schweizer für dieses und weitere Delikte zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt.
Bild: KEYSTONE/URS FLUEELER

Auch die Staatsanwaltschaft hatte die Tötung als vorsätzlich eingestuft, dies weil der damals drogensüchtige Beschuldigte 16 Mal auf den Taxifahrer einstach. Sie plädierte indes für eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren.

Der Verteidiger dagegen erklärte am Prozess, sein Mandant habe den Tod des Chauffeurs nicht gewollt, sondern nur in Kauf genommen. Der Raub habe sich zur schweren Auseinandersetzung zwischen dem Beschuldigten und dem ihm körperlich überlegenen Taxifahrer entwickelt, dann sei es zu unkontrollierten Messerstichen gekommen. Er sei deswegen nur mit 8 Jahren Gefängnis zu bestrafen.

Für den Raubüberfall mit tödlichem Ausgang sprach das Kriminalgericht den Beschuldigten, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, neben der vorsätzlichen Tötung auch des Raubes, der mehrfachen Geldwäscherei und Drogendelikten schuldig. Es verurteilte ihn ferner wegen einer anderen Tat auch des versuchten Diebstahls.

Mit Drogen Schluss gemacht

Der Beschuldigte befindet sich seit der Tat im März 2020 im Gefängnis. Er zeigte sich am Prozess reuig und geläutert. Die Tat habe ihn dazu gebracht, Schluss mit den Drogen zu machen, sagte er am Prozess.

Mit dem 31-Jährigen mussten sich vor dem Kriminalgericht zwei weitere Männer verantworten, weil sie an der Tat beteiligt gewesen sein sollen. Die drei Richterinnen verurteilten den einen wegen Mittäterschaft zu zwei Jahre Gefängnis bedingt, den anderen wegen Gehilfenschaft zu einem halben Jahr bedingt.

Tatanweisung gegeben

Dem mutmasslichen Mittäter wurde vorgeworfen, dass er die Idee für den Überfall auf einen Taxifahrer hatte und dem Haupttäter dazu das Messer und die Tatanweisung gab. Er bestritt dies vor Gericht, konnte damit die Richterinnen aber offensichtlich nicht überzeugen.

Einzig mit der bedingten Strafe wich das Gericht vom Antrag des Staatsanwalts ab. Dieser hatte wegen einer schlechten Prognose eine unbedingte Freiheitsstrafe gefordert. Der Beschuldigte hatte am Prozess erklärt, er werde im Februar 2023 eine stationäre Suchttherapie antreten.

Beim dritten Beschuldigten reduzierte das Kriminalgericht gegenüber dem Antrag des Staatsanwalts die Strafe um 2 Monate. Auch hier schenkte das Kriminalgericht aber den Aussagen des Beschuldigten, nichts vom geplanten Überfall gewusst zu haben, offensichtlich keinen Glauben. Es ging, wie die Staatsanwaltschaft davon aus, dass er vorsätzlich Hilfe zum Raub geleistet habe. Es sprach ihn aber vom Vorwurf der geringfügigen Hehlerei frei.

Beschaffungsstress

Die drei Heroin- und Kokainkonsumenten hatten während des coronabedingten Lockdowns, Mühe, an Geld und Drogen zu kommen. In der Darstellung der Staatsanwaltschaft entschieden sie sich schliesslich in der Nacht, einen Taxifahrer auszurauben. Der Hauptbeschuldigte stellte sich für die Tat zur Verfügung und soll vom Mittäter ein Messer erhalten haben, um dem Chauffeur zu drohen.

Der Taxichauffeur wehrte sich aber. Darauf geriet der Hauptbeschuldigte nach eigenen Angaben in Panik und stach mit dem Messer zu. Schliesslich konnte er mit 400 Franken entkommen. Der Taxifahrer, ein 51-jähriger Russe, starb am Tatort in der Nähe der Jugendherberge in der Stadt Luzern. Er hinterliess eine Frau und vier Kinder.

Das Urteil liegt erst im Dispositiv vor. Es ist noch nicht rechtskräftig. (sda)