Mit ihrer Aktion wollten die Aktivistinnen und Aktivisten die Rabattschlacht am Black Friday und den Konsumwahn im Allgemeinen anprangern. In erster Instanz waren die Aktivisten 2021 zu Geldstrafen von bis zu 400 Franken verurteilt worden.
Bereits in erster Instanz hatte die Verteidigung einen Freispruch gefordert, da durch die Blockade eines Eingangs keine Kunden vom Einkaufszentrum ferngehalten worden seien. Das Einkaufszentrum Fribourg Centre verfüge über mehrere Zugänge, hiess es.
Die Aktivisten zogen das erstinstanzliche Urteil ans Kantonsgericht weiter. (sda)