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Artenschutz

Elfenbeinhandel bleibt verboten

Zum Abschluss der ersten Woche sind bei der Weltartenkonferenz Cites in Panama eine Reihe wichtiger Entscheidungen gefallen. Der Elfenbeinhandel bleibt verboten und Seegurken und Geigenrochen werden künftig besser geschützt.
Bild: KEYSTONE/AP/Arnulfo Franco

Dies haben Regierungsvertreter aus 184 Ländern am Freitag (Ortszeit) beschlossen. Die Schweiz ist Mitglied des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (Cites), mit dem rund 600 gefährdete Wildarten vor übermässigem Handel geschützt werden sollen.

Elfenbeinhandel bleibt verboten

Am Ende der ersten von zwei Wochen der Konferenz trafen zuweilen stark gegensätzliche Positionen aufeinander, insbesondere in der Debatte über den Schutzstatus der grossen afrikanischen Säugetiere. Der Vorschlag von Simbabwe, das Elfenbeinhandelsverbot im eigenen Land sowie in Botsuana, Namibia und Südafrika aufzuweichen, wurde abgelehnt.

Die Umweltstiftung WWF begrüsste diesen Entscheid. 20'000 Elefanten würden in Afrika jedes Jahr Opfer von Wilderei. Eine Öffnung der internationalen Elfenbeinmärkte würde die Zahl wahrscheinlich steigen lassen. Der Handel mit Elfenbein ist seit 1989 weitgehend verboten.

Der Versuch westafrikanischer und zentralafrikanischer Staaten mit kleineren Elefantenbeständen, auch die grösseren Populationen aus dem südlichen Afrika unter den höchsten Schutzstatus zu stellen, wurde zurückgewiesen. Und auch für Flusspferde, die je nach Land in Afrika unterschiedlich gefährdet sind, wurde der strengere Schutz abgelehnt.

"Die Staatengemeinschaft hat dem Handel mit Elfenbein von Elefanten heute eine klare Absage erteilt - leider gilt das nicht für Flusspferde, die ebenfalls Opfer der Elfenbein-Wilderei sind", sagte Daniela Freyer von der Organisation Pro Wildlife. Die Zähne dieser Tiere werden unter anderem für Elfenbein-Schnitzereien international gehandelt.

Rochen und Seegurken unter Schutz gestellt

Gute Nachrichten gab es für die Bewohner von Meeren und Flüssen. Drei Seegurkenarten, 37 Arten von Geigenrochen und die südamerikanische Süsswasserstechrochen wurden zum ersten Mal unter internationalen Schutz gestellt. Für den Handel mit diesen Tierarten werden künftig Nachweise und Genehmigungen erforderlich.

Die Cites-Delegierten hatten bereits am Donnerstag 60 Haiarten zum ersten Mal unter Schutz gestellt. Über 90 Prozent aller gehandelten Hai- und Rochenarten fallen zukünftig unter das Cites-Abkommen. (sda/dpa)