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Bundesstrafgericht

Prozess Messerattacke Morges VD

Der wegen des Tötungsdeliktes in Morges VD angeklagte türkisch-schweizerische Doppelbürger gab am ersten Prozesstag verwirrende Erklärungen zu seinen Beweggründen und seiner Sicht des Islams ab. Er sagte, er bereue seine Tat.
Bild: KEYSTONE/Linda Graedel

Mit einem Bart und in orangefarbenem Pullover erschien der 29-jährige Angeklagte am Montag vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona. Während der gesamten Verhandlung hielt er den Kopf gesenkt und das Kinn an die Brust gepresst. Er gab an, immer noch praktizierender Muslim zu sein und fünf Mal am Tag zu beten.

Das Gericht versuchte, die Tat vom 12. September 2020 nachzuvollziehen. Der Angeklagte sprach von "einer Rückkehr aus der Vergangenheit", der Erinnerung an den Heiligen Krieg des Islamischen Staates (IS) in Syrien und Anschlägen in Europa. Der Präsident erinnerte ihn daran, dass er bereits 2017 von "schlasser des kouffars" (Ungläubige abstechen) gesprochen habe. Er habe töten wollen, um die Schweiz für ihre Beteiligung an der Anti-IS-Koalition zu bestrafen.

Den Propheten verteidigen

Der Angeklagte sagte, dass er "keine Ahnung" gehabt habe, wie viele Soldaten und Waffen die Schweiz nach Syrien geschickt habe. Er habe erst durch eine Mitteilung des IS erfahren, dass die Schweiz an der Koalition beteiligt sei und den Propheten verteidigen wollen: "Wer den Islam angreift, greift den Propheten an. Im Gefängnis habe ich gemerkt, dass ich mich geirrt habe. Es tut mir leid, ich habe mich geirrt."

Der Angeklagte gab zu, dass er mit der Messerattacke ein vom IS vorgeschlagenes Vorgehen gewählt habe. Nach der Tat sei er stolz darauf gewesen, Gott gehorcht zu haben. Heute sei er "traurig für das Opfer und dessen Familie. Es tut mir leid für diesen Vorfall". Als er von der Bundesanwaltschaft aufgefordert wurde, sich das Video des Angriffs in Morges anzusehen, lehnte er dies kategorisch ab.

Zuvor erklärte der Mann das Herunterladen und Anschauen Dutzender Videos und Bilder von Hinrichtungen und Folterungen damit, dass er sich über den IS habe informieren wollen. Er habe nun aber erkannt, dass der Islam eine "friedliche" Religion sei, die den Frieden propagiere.

Konfuse und widersprüchliche Haltung

Der Angeklagte erklärte, dass er seit seiner Inhaftierung Gewalt verurteile. Seine Position in Bezug auf den IS erschien dennoch verworren und widersprüchlich. Er trat der Terrormiliz nicht bei, unterstützte aber die Idee eines Kalifats.

Der Mann kritisierte bestimmte Handlungen, die im Koran verboten sind, wie das Verbrennen von lebenden Menschen. Er distanzierte sich auch von Anschlägen in Europa mit Schusswaffen. Dies würde nicht dem Gesetz der Vergeltung entsprechen. "Wenn man in Syrien aber mit Bomben angegriffen wird, muss man mit Bomben zurückschlagen", sagte er.

"Aus einer Laune heraus, aus Langeweile", erklärte der Angeklagte seinen Versuch, im April 2019 eine Tankstelle in Brand zu setzen. Er sprach von einer improvisierten "kleinen Dummheit". Der Vorsitzende erinnerte ihn daran, dass er immerhin brennbare Flüssigkeit, Lappen, Streichhölzer und ein Feuerzeug mitgebracht hatte.

Wärter und Polizist angegriffen

Während seiner Haft griff der Angeklagte einen Gefängniswärter an. Er habe ihn nur kratzen wollen, sagte er. Da der Stift nach zwölf Hieben auf den Hals zerbrochen sei, habe er ihn dann mit den Fäusten geschlagen.

Neben dem Konsum von Cannabis muss sich der Angeklagte auch wegen eines Angriffs auf einen Beamten der Bundespolizei in einem Auto verantworten: Die Polizisten hätten sich geweigert, die Musik auszuschalten. Er erklärt diese Handlungen mit "Nervosität".

Die Verhandlung wird am Dienstag mit der Anhörung der Angehörigen, des psychiatrischen Sachverständigen und der Zeugen fortgesetzt. (Fall SK.2022.35) (sda)