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Steuerpolitik

OECD-Mindeststeuer: Ständerat gibt zähneknirschend grünes Licht

Die Schweiz soll bei der Mindestbesteuerung von grossen Unternehmen mitziehen. Die OECD-Steuerreform stiess zwar im Ständerat nicht auf viel Begeisterung, war aber unbestritten. Ein Abseitsstehen der Schweiz wäre sinnlos, war der Konsens.

Finanzminister Ueli Maurer präsentierte im Ständerat die Steuerreform.
Bild: Keystone

Schon ab 2024 müssen grosse Unternehmen mindestens 15 Prozent Unternehmenssteuer bezahlen. So sieht es die Steuerreform vor, auf die sich die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) geeinigt hat. Und die Zeit drängt: Geht es nach dem Bundesrat, soll die Schweiz möglichst rasch mitziehen. Im Juni stellte er den Entwurf zur Reform vor.

Im Ständerat waren die Pläne der Landesregierung am Mittwoch unbestritten. Die Begeisterung hielt sich jedoch in Grenzen. «Wir sind ausgeliefert und machen hier mit», sagte Erich Ettlin (Mitte/OW). Würde die Schweiz nicht mitziehen, würden die Zusatzsteuern einfach in andere Länder fliessen, doppelte Alex Kuprecht (SVP/SZ) im Namen der Kommission nach. Die Ratslinke stellte das Projekt in einen anderen Kontext. Die Reform sei «ein kleiner Lichtblick» und schaffe «etwas mehr Steuergerechtigkeit», betonte Paul Rechsteiner (SP/SG).

2200 Unternehmen betroffen

Konkret fordert die Reform eine Mindeststeuer von 15 Prozent. Betroffen sind Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz von mehr als 750 Millionen Franken. Laut Bund trifft das in der Schweiz auf 2200 Firmen zu. Der Löwenanteil – oder 2000 – sind Tochtergesellschaften von ausländischen Konzernen, der Rest Schweizer Firmen. Für Unternehmen, deren Umsatz tiefer liegt, ändert sich nichts.

Die Steuerreform beschert der Schweiz jährliche Mehreinnahmen von schätzungsweise 1 bis 2,5 Milliarden Franken. Ursprünglich wollte der Bundesrat alle zusätzlichen Einnahmen den Kantonen überlassen. Nach Kritik in der Vernehmlassung entschied er, dass drei Viertel an die Kantone gehen und einen Viertel an den Bund. «Das Geld soll dort hinfliessen, wo Nachteile entstanden sind», erklärte Finanzminister Ueli Maurer.

Wer erhält die Mehreinnahmen?

Das kam nicht bei allen gut an. Rechsteiner wollte die Mehreinnahmen nach dem Verteilschlüssel der direkten Bundessteuer verteilen – in diesem Fall gingen 78,8 Prozent der Einnahmen an die Bundeskasse. In den letzten Jahren sei der Bund für die Kantone finanziell in die Bresche gesprungen, gab Rechsteiner zu bedenken. Als Beispiele nannte er die Coronakrise und die Axpo-Rettung. Der Antrag blieb jedoch chancenlos.

Einig war sich die kleine Kammer, dass es bei den Kantonen Ausgleichsmassnahmen braucht, um die Standortnachteile aufgrund der höheren Besteuerung wettzumachen. Die Idee: Die Kantone sollen die Mehreinnahmen autonom einsetzen, um ihre Standortattraktivität zu sichern. Dabei müssen sie die Gemeinden angemessen berücksichtigen.

Viele Fragezeichen

Wie Finanzminister Ueli Maurer im Ständerat ausführte, gibt es zur praktischen Anwendung der neuen Regeln noch viele Fragezeichen. Deshalb sieht der Bundesrat ein schrittweises Vorgehen für angezeigt: Die rechtliche Umsetzung der Mindestbesteuerung erfolgt in einem ersten Schritt auf Grundlage einer Verfassungsänderung. Sie erlaubt dem Bundesrat ein rascheres Vorgehen als über eine Gesetzesänderung.

Weil es sich um eine neue Verfassungsbestimmung handelt, ist ein Urnengang notwendig. Nächsten Juni sollen Volk und Stände abstimmen. Auf dieser Grundlage wird der Bundesrat eine Verordnung auf Anfang 2024 in Kraft setzen. Erst danach soll ein ordentliches Gesetz ausgearbeitet werden. Das Geschäft geht nun an den Nationalrat.