Das Gericht verurteilte die Frau am Montag wegen zweifachen versuchten Mordes und Widerhandlung gegen das IS-/Al-Kaida-Gesetz zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren. Die Täterin wird vor Antritt der Gefängnisstrafe wegen ihrer psychischen Probleme zuerst für eine stationäre Behandlung in eine geschlossenen Einrichtung eingewiesen.
Die Bundesanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren sowie vorab eine stationäre therapeutische Massnahme gefordert. Die Verteidigung versuchte vor Gericht glaubhaft zu machen, dass die Messerattacke einzig als Tat einer psychisch gestörten Frau zu werten sei – eine These, welche die Berufungskammer klar zurückwies. Die Verteidigung wollte eine maximale Freiheitsstrafe von acht Jahren sowie einen Freispruch vom Vorwurf des Verstosses gegen das IS-/Al-Kaida-Gesetz.
Auf zwei Frauen eingestochen
Die im Tessin wohnhafte Frau hatte im November 2020 in Lugano zwei Frauen mit einem Messer attackiert und sich dabei auf den Islamischen Staat berufen. Vor der Tat hatte sie in der Haushaltswarenabteilung des Warenhauses Manor ein scharfes Brotmesser entwendet, das sie als Tatwaffen benutzte. Damit stach sie auf zwei zufällig ausgewählte Frauen ein.
Beide wurden bei der Messerattacke verletzt, eine davon schwer. Diese trat im Prozess gegen die 29-Jährige als Privatklägerin auf. Ihr wurde eine Entschädigung in Höhe von 30’000 Franken zugesprochen.
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