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Flüchtlinge

Neue Status für Schutzbedürftige geplant

Bei den Aufenthaltsbedingungen für Schutzbedürftige, die heute den Status "Vorläufig aufgenommen" bekommen, soll künftig differenziert werden. Der Bundesrat ist mit einer Motion der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK) einverstanden.
Bei Schutzbedürftigen soll künftig in der Schweiz unterschieden werden, ob sie den Status "geschützt" erhalten oder "vorübergehend schutzbedürftig" sind. (Archivbild)
Bild: Keystone/LUKAS LEHMANN

Heute werden sämtliche Schutzbedürftigen, welche die Flüchtlingseigenschaft nicht erfüllen, aber nicht in ihr Heimatland zurückgeschickt werden können, unter dem Status der vorläufigen Aufnahme in der Schweiz aufgenommen. Dieser Status werde allerdings den konkreten Gegebenheiten nicht gerecht, da sich die einzelnen Fälle sehr voneinander unterscheiden, hiess es in der Begründung zur Motion.

Bei gewissen Asylsuchenden zeichne sich schon früh ab, dass sie langfristig in der Schweiz bleiben werden. Diese könnten, so schlägt die Kommission vor, unter dem neuen Status "Geschützt" aufgenommen werden.

Unterschiedliche Status

Der Status "Geschützt" könnte laut Kommissionsvorschlag folgende Eigenschaften beinhalten: keine zeitliche Beschränkung; Familiennachzug bei genügender finanzieller Sicherheit; zwingender Abschluss einer Integrationsvereinbarung; eine aktive Integration im Arbeitsmarkt durch die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV); Mischfinanzierung Bund/Kanton mit Anreizen und Kürzungen je nach Erreichung der Ziele.

Asylsuchende, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie beispielsweise aufgrund eines Konfliktes in ihrem Land nur vorübergehend auf Schutz angewiesen sind, sollen laut dem SPK-Vorschlag unter dem neuen Status "Vorübergehend schutzbedürftig" aufgenommen werden.

Der Status "Vorübergehend schutzbedürftig" könnte folgende Eigenschaften beinhalten: zeitlich klar befristet auf eine besondere Situation in einem Land/einer Region; regelmässige Überprüfung, ob der Bedarf nach Schutz noch besteht; keine Möglichkeit für Familiennachzug sowie eine beschränkte Integration in den Arbeitsmarkt.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion, wie er am Samstag als Antwort auf den Vorstoss mitteilte. Die SPK hatte die Motion Ende April mit 16 zu 9 Stimmen beschlossen. Dagegen stellten sich die Vertreter der SVP. Stimmen National- und Ständerat zu, kann der Bundesrat eine Vorlage ausarbeiten.

Berufliche Potenziale abklären

Abwartend verhält sich der Bundesrat gegenüber einer Motion von Rosmarie Quadranti (BDP/ZH). Sie fordert, dass bei allen Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen unmittelbar nach dem Asylentscheid eine Abklärung der beruflichen Potenziale durchgeführt wird.

Der Bundesrat will zuerst die Ergebnisse der Integrationsagenda Schweiz abwarten und lehnt die Motion mit ihren konkreten Forderungen zum jetzigen Zeitpunkt ab. Falls der Erstrat die Motion überweist, will der Bundesrat im Zweitrat eine Abänderung der Motion in einem Prüfauftrag beantragen. (sda)