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Europa

Neue Russland-Sanktionen der EU in Kraft

Das neunte EU-Paket mit Sanktionen gegen Russland wegen des Kriegs gegen die Ukraine ist in Kraft. Wie aus den am Freitagabend im EU-Amtsblatt veröffentlichen Rechtstexten hervorgeht, belegt die EU weitere 141 Personen und 49 Einrichtungen mit Vermögenssperren und Einreiseverboten. Unter ihnen sind etwa mehrere stellvertretende russische Ministerpräsidenten, Minister sowie Unternehmen aus der Rüstungs- und Automobilindustrie. Strafmassnahmen gegen Energieminister Nikolai Schulginow wurden auf Druck Ungarns allerdings nicht verhängt. Das Land ist stark abhängig von Energielieferungen aus Russland.
Bild: Keystone/dpa/Ulf Mauder

Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban hatte in den vergangenen Monaten bereits mehrfach Pläne für Strafmassnahmen gegen Russland torpediert. So musste die EU wegen des Widerstands Ungarns beispielsweise auf geplante Sanktionen gegen das russisch-orthodoxe Kirchenoberhaupt Patriarch Kirill und ein vollständiges Öl-Embargo verzichten.

Den neu von den Sanktionen Betroffenen wird unter anderem vorgeworfen für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich zu sein, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. Schon zuvor hatte die EU mehr als 1200 Einzelpersonen und 118 Organisationen sanktioniert.

Zudem sind in dem neunten EU-Sanktionspaket in Zusammenhang mit Russlands Krieg gegen die Ukraine Handels- und Finanzsanktionen enthalten. Unter anderem werden drei weitere russische Banken mit Sanktionen belegt - darunter die russische Bank für regionale Entwicklung, die künftig keine Transaktionen mehr in oder über die EU machen darf.

Zudem verbietet die EU den Export von Drohnenmotoren nach Russland sowie in Länder wie den Iran, wenn es den Verdacht gibt, dass die Motoren später in Russland landen. EU-Investitionen in den russischen Bergbau sind künftig mit Ausnahme bestimmter Rohstoffe ebenfalls verboten. Wegen des Vorwurfs der Kriegspropaganda gilt für die russischen Medien NTV/NTV Mir, Rossiya 1, REN TV und den Pervyi-Kanal ein Sendeverbot für alle Verbreitungswege.

Um Bedenken in Bezug auf die Ernährungssicherheit in Drittländern Rechnung zu tragen, wurde zudem eine neue Ausnahmeregelung eingeführt. Diese ermöglicht es, eingefrorene Vermögenswerte bestimmter Personen freizugeben und ihnen Gelder und wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Konkret soll es sich dabei um Personen handeln, die eine wesentliche Rolle im internationalen Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln - einschliesslich Weizen und Düngemitteln - spielen. Ein EU-Beamter betonte am Freitag, dass sie jedoch nicht von der Sanktionsliste gestrichen würden.

Über die Ausgestaltung der Ausnahmeregelungen hatte es zuvor unter den EU-Staaten heftigen Streit gegeben. So forderte Deutschland gemeinsam mit Ländern wie Frankreich und den Niederlanden, klare und deutliche Anpassungen, um Auswirkungen auf den Handel mit Agrarprodukten und Düngemitteln zu vermeiden. Andere Staaten wie Polen warnten hingegen davor, dies könne als eine Lockerung der Sanktionen verstanden werden.

Nach Angaben aus UN-Kreisen lag der Marktpreis für Dünger zuletzt um 250 Prozent über dem Durchschnittswert. Es wird befürchtet, dass dies zu einer Hungerkatastrophe führen könnte. Für Lockerungen des Sanktionsregimes sprach den Angaben zufolge auch, dass Russland mit dem Abkommen zu ukrainischen Getreidelieferungen durch das Schwarze Meer ein Druckmittel in der Hand hat. Aus Moskau hatte es zuletzt immer wieder geheissen, dass es nur verlängert werde, wenn Russland uneingeschränkt Düngemittel exportieren könne. (sda/dpa)