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Armee

Neue Regeln für den Wehrpflichtersatz

Wer bei der Entlassung aus dem Militärdienst nicht sämtliche Diensttage geleistet hat, muss vom nächsten Jahr an zahlen. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat diese neue Regel gutgeheissen.
Wer bei der Entlassung aus der Armee nicht alle Diensttage geleistet hat, muss zahlen. Im Bild: Angehörige der Armee geben ihre Waffen ab. (Archivbild)
Bild: KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Der Ständerat stimmte der Vorlage am Montag mit 42 Stimmen und ohne Gegenstimme zu. Die neue Regelung soll am 1. Januar 2019 in Kraft treten, in Abstimmung auf die Anfang 2018 in Kraft gesetzte Armeereform (Weiterentwicklung der Armee, WEA).

Keine Abstufung

Änderungsanträge an der Vorlage scheiterten in den Räten. Zuletzt wünschte die SP im Ständerat ein abgestuftes System für die Höhe der Ersatzabgabe. Der Bundesrat beantragte 3 Franken pro 100 Franken des taxpflichtigen Einkommens respektive die schon heute geltende Mindestabgabe von 400 Franken.

Bei einem Jahreseinkommen von unter 100'000 Franken wäre gemäss dem Minderheitsantrag die Mindestabgabe von 400 Franken oder noch Fr. 2.50 pro 100 Franken steuerbares Einkommen fällig geworden. Zwischen 100'000 und 199'000 Franken wären es 3 Franken pro 100 Franken, bei über 800'000 Franken Einkommen Fr. 6.50 pro 100 Franken gewesen.

Namens der Mehrheit der Sicherheitspolitischen Kommission (SiK) rechnete Josef Dittli (FDP/UR) vor, dass die Abstufung zu Einnahmeverlusten führen würde. Denn 33 Prozent der Pflichtigen bezahlten heute die Mindestabgabe von 400 Franken.

52 Prozent der Abgabepflichtigen verdienten weniger als 33'000 Franken im Jahr und müssten mit der Abstufung ebenfalls weniger bezahlen als heute, führte Dittli aus. Nur ein Prozent habe mehr als 200'000 Franken Lohn und müsste gegenüber dem heutigen System mehr bezahlen.

Ersatzabgabe und nicht Steuer

Auch der Bundesrat war gegen die Progression. "Es handelt sich nicht um eine Steuer, sondern um eine Ersatzabgabe", sagte Finanzminister Ueli Maurer. Und die Ersatzabgabe dürfe es nicht zu einfach machen, die Dienstpflicht nicht zu erfüllen.

Der Minderheitsantrag wurde schliesslich mit 30 zu 11 Stimmen und bei einer Enthaltung abgelehnt. Schon im Nationalrat hatten SP und Grüne für eine progressive Abgabe plädiert; ihr Antrag blieb aber auch dort ohne Chance.

Angenommen wurde im Ständerat ein Antrag von Thomas Minder (parteilos/SH). Er beanstandete als Mitglied der Redaktionskommission, dass die Auflistung der Teile des steuerbaren Reineinkommens Unklarheit auslöse und nicht nötig sei. Mit dieser Differenz geht die Vorlage zurück in den Nationalrat.

Geld für fehlende Diensttage

Der Nationalrat hatte die Vorlage im Dezember behandelt. Er sprach sich mit 120 zu 62 Stimmen dagegen aus, dass die Behörden den Pass einziehen können, wenn ein Ersatzpflichtiger seine Abgabe nicht bezahlt hat. Diesen Vorschlag hatte die SVP eingebracht, nachdem der Bundesrat nach geharnischten Reaktionen in der Vernehmlassung darauf verzichtet hatte.

In den vergangenen Jahren sind jeweils einige Tausend Personen aus der Dienstpflicht entlassen worden ohne dass sie ihre Dienstleistungspflicht vollständig erfüllt haben. Im Jahr 2012 waren es über 5000 Personen, 2016 knapp 1800.

Künftig sollen diese nun eine Abschluss-Wehrpflichtersatzabgabe zahlen, wenn mehr als 15 Militär- oder 25 Zivildiensttage fehlen. Viele Dienstpflichtige leisten deshalb nicht sämtliche Diensttage, weil sie gar nicht aufgeboten wurden. Auch sie sollen zahlen.

Der Bundesrat wies in der Botschaft darauf hin, dass grundsätzlich jedes Jahr ein Dienst zu leisten sei. Wer nicht aufgeboten werde, habe die Pflicht, sich bei den zuständigen Stellen zu melden. Die Abschlussabgabe soll dem Bund jährlich rund zwei Millionen Franken einbringen, wie Finanzminister Ueli Maurer sagte.

Bei der Verschiebung der Rekrutenschule soll neu keine Wehrpflichtersatzabgabe mehr erhoben werden. Eine Verschiebung ist bis zum 25. Altersjahr möglich. Bei verschobenen Wiederholungskursen oder Zivildiensteinsätzen muss die Abgabe weiterhin bezahlt werden.

Weitere Änderungen haben mit der Armeereform zu tun. Der Militär- oder Zivildienst muss künftig zwischen dem 19./20. und dem 37. Altersjahr geleistet werden. Entsprechend soll auch die Dauer der Ersatzabgabepflicht angepasst werden. In den 18 Jahren Dienstpflicht sollen Abgabepflichtige wie bereits heute höchstens elf jährliche Abgaben bezahlen. (sda)