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Terrorismus

NDB nimmt zu Koran-Verteilaktionen Stellung

Ein Verbot der Koran-Verteilaktionen "Lies!" ist aus der Sicht des Schweizerischen Nachrichtendienstes (NDB) derzeit nicht Erfolg versprechend. Dazu fehlten weitgehend die materiellen und formellen Voraussetzungen.
Die Gruppierung "Lies!" verteilt im öffentlichen Raum Korane. Dies wird nicht überall gern gesehen. Der Nachrichtendienst des Bundes hält ein Verbot der Verteilaktionen nicht für sinnvoll. (Archivbild aus Deutschland)
Bild: KEYSTONE/dpa/A4312/_FRANZISKA KRAUFMANN

Die "Neue Zürcher Zeitung" hat am Mittwoch über ein neues Rechtsgutachten zu den Koran-Verteilaktionen sowie einen Brief von NDB-Chef Markus Seiler an die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren berichtet. Dazu äusserte sich der NDB nicht, gab aber eine umfassende Stellungnahme zu den Koran-Verteilaktionen ab.

Der NDB beurteilt es demnach derzeit zwar als wahrscheinlich, dass die Kampagne "Lies!" in der Schweiz zur Radikalisierung von Personen beziehungsweise deren Rekrutierung für dschihadistisch motivierte Reisen massgeblich beigetragen hat beziehungsweise beiträgt.

Verteilaktionen von Koranen oder Mohammed-Biografien stellten aber aus rechtlicher Sicht grundsätzlich keine Bedrohung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz dar. Auch islamistische Bewegungen, die eine radikale Auslegung und Anwendung des Korans praktizierten und propagierten, unterstünden in der Schweiz keiner präventiven nachrichtendienstlichen Beobachtung, solange keine Gewaltbezüge feststellbar seien.

Das Verfügen eines Organisationsverbotes gegen "Lies!" sei derzeit nicht Erfolg versprechend. Es fehlten weitgehend die materiellen und formellen Voraussetzungen. Zudem würde des Prozedere zu lange dauern, da eine internationale Grundlage fehle.

Der Erlass einer eigenständigen Verbotsverordnung oder von Verfügungen aufgrund der besonderen Kompetenzen des Bundesrates nach der Bundesverfassung sei ebenfalls nicht Erfolg versprechend, schreibt der NDB weiter. Es fehle die geforderte schwere Bedrohung der Sicherheit der Schweiz.

Verbot gegen Einzelpersonen möglich

Ein allgemeines Tätigkeitsverbot gegen das Verteilen von Koranen im Rahmen der Aktion "Lies!" sei nicht möglich, da ein solches Verbot nicht gegen unbestimmte Personen ausgesprochen werden könne. Für ein Verbot gegen "Lies!" als Organisation fehlten derzeit genügende Belege für eine existierende Organisationsstruktur in der Schweiz.

Das Tätigkeitsverbot eigne sich hingegen, einzelnen Personen die Beteiligung an "Lies!"-Aktionen zu verbieten, wenn aufgrund der Eigenschaften dieser Personen eine konkrete Bedrohung der inneren oder äusseren Sicherheit entstehe und die Tätigkeit mittelbar oder unmittelbar dazu diene, terroristische oder gewalttätig-extremistische Aktivitäten zu propagieren, zu unterstützen oder in anderer Weise zu fördern.

Dschihadreisende im Visier

Der NDB prüfe deshalb insbesondere die erkannten Fälle von Dschihadreisenden mit Beziehungen zu "Lies!" darauf, ob sich diese für den Erlass eines Tätigkeitsverbots eigneten. Namentlich erfolgt diese Prüfung bei Rückkehrern, und wenn keine Einwände der Strafverfolgungsbehörden bestehen, sowie bei anderen Risikopersonen. Der NDB werde beim Bundesrat entsprechende Verbote beantragen.

Der NDB will zudem voraussichtlich im Rahmen der Verlängerung des Bundesgesetzes über das Verbot von Gruppierungen "Al-Kaida" und "Islamischer Staat" sowie verwandter Organisationen eine möglichst rasche Gesetzesrevision veranlassen, damit die Voraussetzungen für den Erlass eines Organisationsverbots mit der tatsächlichen Praxis von UNO und OSZE in Einklang stehen.

Kantone sollen Aktionen unterbinden

Der NDB begrüsst und unterstützt weiterhin alle Anstrengungen der zuständigen Behörden der Kantone und Gemeinden, um Koranverteilaktionen im Rahmen der Aktion "Lies!" zu unterbinden, namentlich durch das Verweigern der entsprechenden Bewilligungen auf der Basis ihrer eigenen Gesetzgebung und zum Schutz der lokalen öffentlichen Sicherheit.

Der NDB erachtet es als sinnvoll, wenn die kantonalen Behörden ihr Instrumentarium zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit konsequent einsetzen und stellt ihnen dazu auch Bedrohungsbeurteilungen zu.

Die Städte Winterthur und Zürich hatten sich im vergangenen Mai nach einer Kontroverse zwischen Stadt und Kanton Zürich über die Bewilligung einer Koran-Verteilaktion an den NDB gewandt und eine vertiefte Einschätzung verlangt.

Der Sicherheitsdirektor des Kantons, Mario Fehr (SP), hatte sich damals gegen die Bewilligung von Koran-Verteilaktionen ausgesprochen. Der Stadtzürcher Sicherheitsvorsteher Richard Wolff (AL) hatte dagegen eine Aktion in der Innenstadt mit dem Argument bewilligt, ein Verbot würde die Grundrechte einschränken. (sda)