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Schweiz [News Service]

Nationalrat stimmt für Coronabussen und rückwirkende Kurzarbeitsgelder

Kurz nach Inkrafttreten des Covid-19-Gesetzes muss es wegen der zweiten Welle bereits angepasst werden. Der Nationalrat stellt sich hinter Coronabussen und präzisiert die Härtefalllösung des Bundes.
Finanzminister Ueli Maurer verteidigt am Dienstag im Nationalrat die Anpassungen am kürzlich beschlossenen Covid-19-Gesetz. (Keystone)

(sat) Dass das Covid-19-Gesetz nach wenigen Wochen bereits wieder angepasst werden muss, war im Nationalrat am Dienstag unbestritten. Die Frage, wie dies geschehen soll, gab jedoch zu reden. Die SVP war nur bereit, in Bereichen zusätzliche Hilfe zu beschliessen, in denen die Politik das Arbeiten verhindere. Albert Rösti (BE) sagte, auch die Kantone müssten ihren Beitrag daran leisten. Dem hielt Cédric Wermuth (SP/AG) entgegen, nun brauche es eine «langfristige Vision». Das Virus halte sich nicht an politische Beschlüsse.

Ueli Maurer rief dem Nationalrat die Strategie des Bundesrats in Erinnerung. «Im Gesundheitsbereich haben wir genügend Mittel», sagte der Finanzminister. Auch zur Sicherung der Einkommen und der Liquidität der Unternehmen reichten die bereits beschlossene Gelder aus. «Der Vorwurf, dass der Bundesrat nichts oder zu wenig gemacht habe, zielt also ins Leere oder zumindest daneben», sagte Ueli Maurer.

Kantone müssen nicht zahlen – Bussen für Maskenverweigerer

Bei der Unterstützung des Profisports folgte der Nationalrat am Dienstag dem Bundesrat. Die SVP scheiterte mit Anträgen, dass sich auch die Kantone an den bereits vom Bundesrat versprochenen A-fond-perdu-Beiträgen von 115 Millionen Franken beteiligen sollen. «Der Bund kümmert sich um nationale Ligen, die Kantone und Gemeinden um den Rest», sagte Ueli Maurer. Der Finanzminister warnte davor, an dieser «ausgewogenen Lösung» zu rütteln.

Ebenfalls abgelehnt hat der Nationalrat einen Antrag der SVP, Ordnungsbussen für Maskenverweigerer zu streichen. «Wir geben der Bevölkerung sehr viel Eigenverantwortung», sagte Ueli Maurer. Dort, wo diese missachtet werde, brauche es eine Möglichkeit zur Sanktion. Allerdings schlägt der Nationalrat vor, auf Bussen zu verzichtet, wenn eine Maskentragpflicht nicht klar erkennbar ist.

Ausgeweitet hat der Nationalrat dagegen die Definition des Härtefalls. Während dem Bundesrat dazu ein Umsatzrückgang von mehr als 40 Prozent im Vergleich zu den Vorjahren gereicht hätte, will der Nationalrat auch nicht gedeckte Fixkosten berücksichtigen. Ebenfalls müssen Unternehmen, die von Härtefallmassnahmen des Bundes profitieren wollen, in den letzten zwei Jahren mindestens 50'000 Franken Umsatz erwirtschaftet haben. Der Bundesrat wollte die Einzelheiten dazu in der Verordnung selber regeln.

Stichentscheid gegen Dividendenverbot

Mit einer Stimme Unterschied hat der Nationalrat auf Antrag der Grünen entschieden, dass Mitarbeitende auf Abruf rückwirkend bereits ab 1. September Kurzarbeitsentschädigungen beantragen können. Zahlreiche weitere Anträge zur Ausweitung der Bezugsgruppen und Dauer der Härtefallmassnahmen von rot-grüner Seite hat der Nationalrat dagegen abgelehnt.

Ein Dividendenverbot brachte Nationalratspräsident Andreas Aebi (SVP/BE) zudem per Stichentscheid zu Fall. Damit wollte die Ratslinke Unternehmen, die sich Dividenden oder Tantiemen auszahlen, von Härtefallgeldern des Bundes ausschliessen.

Nach wenigen Wochen bereits überarbeitet

Am Ende stellte sich der Nationalrat schliesslich mit 179 zu 12 Stimmen hinter das Covid-19-Gesetz. Am Mittwoch wird der Ständerat darüber beraten. Einige der verschärften Punkte dürften in der kleinen Kammer umstritten sein.

Das ursprüngliche Covid-19-Gesetz hatte das Parlament erst Ende September in der Herbstsession beschlossen. Darin wurden verschiedene bis dahin geltende Coronamassnahmen des Bundesrates ins ordentliche Recht überführt. Dies war notwendig geworden, weil das vom Bundesrat dafür angewandte Notrecht nach sechs Monaten automatisch auslief. Auch das Covid-19-Gesetz hat ein Ablaufdatum: Es ist bis Ende 2021 befristet. Wegen der Dringlichkeit wurde das Gesetz sofort in Kraft gesetzt. Für ein Referendum dagegen werden bis Mitte Januar Unterschriften gesammelt.