Die Hauptverhandlung vor dem Militärgericht 2 in Aarau beginnt am 19. Dezember und soll bis zum 23. Dezember dauern. Dem Piloten werden fahrlässiger Missbrauch und Verschleuderung von Material und fahrlässige Störung des öffentlichen Verkehrs vorgeworfen. Darüber hinaus muss sich der Pilot wegen mehrfacher fahrlässige Nichtbefolgung von Dienstvorschriften verantworten, wie die Militärjustiz am Dienstag mitteilt.
Gegenstand der Verhandlung ist eine Kollision zwischen zwei Kampfjets der Kunstflugformation Patroille Suisse, die sich 2016 in den Niederlanden ereignete. Dabei stürzte einer der beteiligten F5-Tiger im Rahmen eines Trainingsflugs ab. Einer der Piloten konnte sich mit dem Schleudersitz retten und landete in einem Gewächshaus. Er trug leichte Verletzungen davon. Der zweite flog nach der Kollision noch 20 Minuten weiter und konnte sein beschädigtes Flugzeug sicher landen.
Ursprünglich hätte die Hauptverhandlung im November 2021 stattfinden sollen. Doch diese musste wegen «fehlender rechtsgenüglicher Verteidigung» am Eröffnungstag verschoben werden, wie die Militärjustiz schreibt. (dpo)