Durch die Abschaffung der Negativzinsen habe sich die Volksinitiative erübrigt, teilte der Bund der Steuerzahler (BDS) am Mittwoch mit. Die Initiative hatte sich zum Zeitpunkt des SNB-Entscheids in der Vorprüfung durch die Bundeskanzlei befunden. Auch wenn auf die Lancierung nun verzichtet wird, behält der BDS die Initiative als «pfannenfertiges Volksbegehren» in der Hinterhand. Dies für den Fall, dass die SNB zu den Negativzinsen zurückkehre, heisst es in einer Mitteilung vom Mittwoch.
Mit der Initiative zielte der BDS auf die Gewinnausschüttungen der SNB an den Bund. Jene Gewinne, die durch Negativzinsen erzielt wurden, sollten direkt via AHV an die Bevölkerung zurückgegeben werden, so die Forderung. «Damit wären die Folgen der Negativzinspolitik zumindest abgefedert worden», heisst es in der Mitteilung.
Ordnungspolitische Bedenken
Der BDS lehnt die Negativzinsen ab, weil diese ordnungspolitisch bedenklich seien: Sie verleiteten die öffentliche Hand dazu, mehr Schulden zu machen, so die Kritik des BDS. Ausserdem sei dadurch die Wertschöpfung von den Privaten zur SNB verschoben worden.
Die SNB hatte die Ära der Negativzinsen letzte Woche beendet, indem sie den Leitzins von -0,25 Prozent auf 0,5 Prozent erhöhte. Die SNB begründete den Schritt mit der Bekämpfung der stark gestiegenen Inflation. (wap)