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Schweiz [News Service]

Michael Lauber zahlt Kostenvorschuss der Bundesanwaltschaft für eigenen Anwalt zurück

Die Frage, wer die hohen Anwaltskosten im Disziplinarverfahren gegen den Bundesanwalt bezahlen muss, ist zwar noch immer nicht definitiv geklärt. Nun aber zahlt Michael Lauber seinen Kostenvorschuss zurück.
Bundesanwalt Michael Lauber. (Keystone)

(sku) Derzeit streitet sich Bundesanwalt Michael Lauber mit seiner Aufsichtsbehörde (AB-BA) unter anderem darüber, wer für die hohen Kosten für das Disziplinarverfahren gegen ihn aufkommen muss. Bislang sind dabei Anwaltskosten von knapp 40'000 Franken entstanden. Und diese liess Lauber vorläufig aus der Kasse der Bundesanwaltschaft bezahlen. Lauber hatte die Frage, ob sein Arbeitgeber seine Anwaltskosten übernehmen würde, direkt der parlamentarischen Finanzdelegation (FinDel) gestellt. Wie diese nun aber am Donnerstag mitteilt, hat Lauber gegenüber der FinDel bestätigt, dass er den bereits erhaltenen Kostenvorschuss umgehend zurückzahlen werde.

Die AB-BA hatte im Mai 2019 gegen Lauber in Zusammenhang mit den Verfahren um den Weltfussballverband Fifa ein Disziplinarverfahren eröffnet. Im März gab die AB-BA bekannt, dass Bundesanwalt Lauber aus ihrer Sicht verschiedene Amtspflichten verletzt und gelogen habe. Lauber wehrt sich entschieden gegen die Vorwürfe und hat gegen die Verfügung der AB-BA am Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht. Er wirft seiner Aufsicht Befangenheit, Verfahrensfehler und Kompetenzüberschreitungen vor. Das Gerichtsverfahren ist noch hängig. Bereits entschieden hat dagegen die parlamentarische Gerichtskommission. Sie hat Ende Mai beschlossen, erstmals gegen einen Bundesanwalt ein Amtsenthebungsverfahren zu eröffnen.