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Tierhaltung

Massentierhaltung soll verschwinden

Tierschutz-, Tierrechts- und Umweltorganisationen lancieren eine Volksinitiative gegen die Massentierhaltung. Kein Tier solle unter solchen Bedingungen sein Leben verbringen müssen, fordern die Initianten.
Tierschutz- und Umweltorganisationen haben eine Volksinitiative gegen die Massentierhaltung in der Schweiz lanciert. (Archivbild)
Bild: KEYSTONE/AP/JOERG SARBACH

Das Bild einer idyllischen Tierhaltung, in der Kühe auf der Weide stehen und Hühner im Morast picken, entspreche leider selten der Realität, kritisiert die Tierrechts-Organisation Sentience Politics in einer Mitteilung vom Dienstag.

Die Volksinitiative "Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)" verlangt eine Verfassungsänderung zur landwirtschaftlichen Tierhaltung, wie aus dem "Bundesblatt" hervorgeht. Bis zum 12. Dezember 2019 müssen die Initianten die benötigten 100'000 Unterschriften beibringen.

Hinter dem Volksbegehren stehen Personen aus 15 Organisationen. Darunter ist etwa Vera Weber von der Fondation Franz Weber oder Vertreter von Greenpeace oder der Grünen Partei.

Würde des Tieres schützen

Über 14 Hühner pro Quadratmeter, nur ein Fünftel des Stalles eingestreut, Kühe in Anbindehaltung mit lediglich 70 bis 120 Zentimetern Standbreite pro Tier und zehn Schweine auf der Fläche eines Autoparkplatzes: Solchen Zuständen soll mit der Massentierhaltungsinitiative Einhalt geboten werden.

Auch der Tendenz zu immer grösseren Betrieben, Hochleistungszüchtungen und Produktionsmaximierung will das Volksbegehren gemäss den Initianten einen Riegel vorschieben. Erreicht werden sollen diese Ziele über eine Änderung von Artikel 80a der Bundesverfassung.

Der Bund soll demnach die Würde des Tieres in der landwirtschaftlichen Tierhaltung schützen. Die Tierwürde umfasse den Anspruch, nicht in Massentierhaltung zu leben. Massentierhaltung bezeichne die industrielle Tierhaltung zur möglichst effizienten Gewinnung tierischer Erzeugnisse, bei der das Tierwohl systematisch verletzt werde.

Der Bund soll Kriterien festlegen für eine tierfreundliche Unterbringung und Pflege, den Zugang ins Freie, die Schlachtung und die maximale Gruppengrösse je Stall. Er soll auch Vorschriften über die Einfuhr von Tieren und tierischen Erzeugnissen zu Ernährungszwecken erlassen. Für die Umsetzung der Initiative sind maximale Übergangsfristen von 25 Jahren vorgesehen. (sda)