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Schweiz [News Service]

Männliche Küken sollen auch weiterhin vergast werden dürfen

Das Schreddern von lebenden Küken ist bereits verboten. Einigen linken Politikern ging das zu wenig weit. Sie wollte die Tötung männlicher Küken in der Legehennenzucht unterbinden.
Für männliche Küken dauert das Hühnerleben meist nicht lange. (Symbolbild) (Dominik Wunderli)

(mg) Schlüpft ein Männchen aus dem Hühnerei, ist dies häufig mit dem Todesurteil verbunden. In der Legehennenzucht hat man für die männlichen Küken schlicht keine Verwendung. Sie werden mit CO2-Gas vergiftet. Gegen diese Praxis hat die Grüne Nationalrätin Meret Schneider (Zürich) einen Vorstoss eingereicht. Sie forderte in ihrer Motion, dass «die routinemässig praktizierte Tötung männlicher Küken in der Legehennenzucht unterbunden wird».

Für sie entspricht diese Praxis «einer verfassungswidrigen Tierwürdemissachtung höchsten Grades». Seit dem 1. Januar sei bereits das Schreddern solcher Küken aus Tierschutzgründen verboten und es sei nun «höchste Zeit, mit derselben Begründung auch das Vergasen der Tiere zu beenden». Das Vergasen von männlichen Küken degradiere die Tiere zu «einem simplen Produktionsgegenstand» und dies sei unwürdig.

Im Ausland würden die Küken vielleicht noch grausamer sterben

«Die Schweizer Tierschutzgesetzgebung schützt die Würde und das Wohlergehen der Tiere», schreibt der Bundesrat in seiner Antwort auf Meret Schneiders Vorstoss. Den Gashahn zudrehen will der Bundesrat aber nicht. Er argumentiert mit der Wirtschaftlichkeit: «Da die Aufzucht als Mastpoulets wirtschaftlich nicht rentabel ist, müssten die meisten Brütereien für Küken von Legehennenrassen in der Schweiz schliessen, wenn die männlichen Küken nicht mehr getötet werden dürften.»

Der Bundesrat fürchtet, dass sich die Brütereien ins Ausland verlagern würden. «Die weiblichen Eintagsküken würden sodann - mittels langer Transporte - in die Schweiz zurückgeführt, und in Geflügelställen zu Legehennen für die Produktion inländischer Eier aufgezüchtet», heisst es in der Antwort. Und den männlichen Küken sei auch nicht geholfen. Im Gegenteil: «Die im Ausland zurückgebliebenen männlichen Küken würden auch dort getötet, und dies möglicherweise unter weniger guten Bedingungen als in der Schweiz.»

Derzeit würden Methoden entwickelt werden, die eine Geschlechterbestimmung schon im Eierzustand möglich machen. Sie seien allerdings noch nicht «reif für eine breite Kommerzialisierung». Aus Sicht des Bundesrats mache es daher Sinn, «das heutige System beizubehalten, das eine Tötung der Küken nach Schweizer Tierschutzrecht gewährleistet, bis die Geschlechtsbestimmung im Ei breit und zuverlässig einsetzbar ist.» Er beantragt die Ablehnung der Motion.