notifications
Pensionskasse

Leiser Hoffnungsschimmer: Die Reform der zweiten Säule ist auf Kurs – und kommt doch an die Urne

Tiefere Einkommen sollen auch eine Pensionskassenrente ansparen können. Gleichzeitig will die Politik die Umverteilung zwischen Erwerbstätigen und Rentnern stoppen. Einen der wichtigsten Knackpunkte der Reform hat die Sozialkommission des Nationalrats am Freitag bereinigt. Offen ist, ob der Rat ihr folgt.  

Frauen, die während des Erwerbslebens keine zweite Säule aufbauen können, sind im Alter schlecht abgesichert. Das Parlament will das ändern.
Bild: Christian Beutler / Keystone

Die Reform der zweiten Säule erhält gerade frischen Atem eingehaucht: Die Sozialpolitikerinnen und Sozialpolitiker des Nationalrats haben sich in kurzer Zeit auf einen neuen Kurs eingeschworen: Bei mehreren Fragen zeigen sie sich beweglich, weichen von der bisher schlanken Variante ab und nähern sich der Ständeratsvorlage an.

Die Reform will die Umverteilung zwischen den Erwerbstätigen und den Rentnern von mehr als vier Milliarden Franken pro Jahr eindämmen. Weil die Lebenserwartung steigt und die Pensionskassenrente sowie deren Höhe versprochen ist, reicht das angesparte Altersguthaben nicht überall für die Rente aus. In die Lücke springen die Erwerbstätigen: Die Kapitalerträge auf ihren Altersguthaben werden für PK-Renten anderer verwendet. Weil in der zweiten Säule jeder für sich selber spart, soll diese ungewollte Umverteilung über einen tieferen Umwandlungssatz abgefedert werden.

Der Ständerat zeichnet den Weg vor

Das ist der Kern der Reform, beide Räte haben ihn bereits beschlossen. Die Knackpunkte sind darum zwei andere: die Höhe der Kompensationen und die Höhe des versicherten Lohns.

Der Grund für diese komplexe Diskussion: Sinkt der Umwandlungssatz, sinkt die Rente – wobei sich alle einig sind, dass dies nicht geschehen soll. Rentenzuschüsse sollen die entstandenen Lücken füllen. Doch wer ist berechtigt? Der Bundesrat und die Sozialpartner wollten allen Erwerbstätigen einen Rentenzuschuss gewähren.

Der Nationalrat entschied vor einem Jahr deutlich, nur jene zu entschädigen, die von der Reform betroffen sind: obligatorisch Versicherte. Das sind Personen, die weniger als 88’200 Franken im Jahr verdienen, knapp 14 Prozent aller Versicherten. Der Ständerat zeigte sich grosszügiger: Er will auch jenen Versicherten einen Rentenzustupf sichern, die wenig Alterskapital haben.

Die Mitglieder der Sozialkommission sind nun überraschend auf diesen Kurs eingeschwenkt. Mit 14:11 Stimmen kam der Antrag durch. Auch in weiteren Punkten will die Kommission dem Ständerat folgen:

Sparbeginn: Die Altersschwelle soll bei 25 Jahren liegen bleiben.

Eintrittsschwelle: Alle Löhne ab 17'208 Franken pro Jahr sollen künftig versichert werden.

Altersgutschriften: Für 25- bis 44-Jährige sind es neu 9 Prozent des Lohns, für 45- bis 65-Jährige sind es neu 14 Prozent.

In der Frühjahrssession soll das Parlament die Vorlage fertig beraten. Die Reihen scheinen sich zu schliessen: Die FDP signalisiert klar, die Reform zu unterstützen. Auch die Mitte und die GLP drängen auf eine Lösung, die SVP bietet zumindest Hand.

Starke, kampferprobte Gegnerschaft

Trotzdem ist der Mist nicht geführt – wegen des zweiten Knackpunkts, der Höhe des versicherten Lohns, des Koordinationsabzugs. Die Absicht der Mehrheit ist klar: Personen mit tiefen Löhnen sollen ebenfalls eine PK-Rente aufbauen können. Nur wehren sich Gewerbe und Bauern gegen die hohen Kosten, die dadurch auf die Betriebe zukommen.

Gleichzeitig haben die Gewerkschaften bereits das Referendum angekündigt. Ob eine Abstimmung zu gewinnen ist, hängt auch von den anstehenden Entscheiden ab, wie hoch die Kompensationen ausfallen und wie gut kleinere Löhne versichert werden. Kurz: wie teuer die ganze Vorlage wird.