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Nachrichtendienst

Längere Schutzfrist für Nachrichtendienst

Der Nachrichtendienst hat ab dem 1. September mehr Kompetenzen. Der Bundesrat beschloss am Mittwoch, das neue Nachrichtendienstgesetz und die Verordnungen dazu auf dieses Datum in Kraft zu setzen. An der längeren Schutzfrist für Dokumente hält er fest.
Im September tritt das neue Nachrichtendienstgesetz in Kraft. Ab dann haben die Mitarbeitenden in diesem Gebäude mehr Kompetenzen. Sie dürfen zum Beispiel Telefongespräche abhören. (Archivbild)
Bild: KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Das Stimmvolk hatte das neue Gesetz letzten Herbst angenommen. Damit darf der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) künftig Telefongespräche abhören, Privaträume durchsuchen und verwanzen, Computer hacken und Ortungsgeräte verwenden. Das Gesetz ermöglicht dem NDB auch die sogenannte Kabelaufklärung, die Auswertung von Daten aus der Internetkommunikation.

Der Bundesrat hatte vor der Volksabstimmung versichert, die neuen Überwachungsmassnahmen würden lediglich in etwa zehn Fällen pro Jahr angewendet. Zustimmen muss jeweils der Verteidigungsminister nach Konsultation der Justizministerin und des Aussenministers sowie ein Richter des Bundesverwaltungsgerichts.

Neue Aufsichtsbehörde

Missbrauch soll auch eine verstärkte Aufsicht verhindern: Neben der verwaltungsinternen und der parlamentarischen gibt es neu eine unabhängige Aufsichtsbehörde (AB-ND), zu deren Chef der Bundesrat im Frühjahr Thomas Fritschi gewählt hatte.

Das Gesetz schafft auch eine explizite Grundlage für die Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten. Neben Terrorismus oder Spionage soll der Nachrichtendienst wie bisher gewalttätigen Extremismus ins Visier nehmen. Die neuen Überwachungsmassnahmen sind hier aber nicht zulässig - ausser der Extremismus entwickelt sich zum Terrorismus hin.

80 statt 50 Jahre geheim

Die Details zum neuen Gesetz werden in drei Verordnungen geregelt. In der Vernehmlassung waren diese auf Kritik gestossen. Für Diskussionen sorgte insbesondere, dass Daten und Akten des Nachrichtendienstes im Bundesarchiv länger geheim gehalten werden können. Daran hat der Bundesrat jedoch festgehalten: Die Schutzfrist wird von fünfzig auf achtzig Jahre verlängert.

Der Bundesrat begründete das in seiner Antwort auf eine Frage im Parlament mit den Interessen ausländischer Dienste. Die Einsicht in Dokumente soll dann länger untersagt sein, wenn ein ausländischer Dienst betroffen ist und das verlangt. Habe der betroffene ausländische Dienst nichts dagegen, werde die Akteneinsicht früher gewährt, schrieb der Bundesrat.

Anpassungen in einigen Punkten

In anderen Punkten hat er Kritik aus der Vernehmlassung berücksichtigt. Die Anpassungswünsche der kantonalen Polizeikommandanten und der Justiz- und Polizeidirektoren habe der Bundesrat "weitestgehend" berücksichtigt, schreibt das Verteidigungsdepartement (VBS).

Die Empfehlungen des Bundesverwaltungsgerichts seien "beinahe vollumfänglich" übernommen worden, jene der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) des Parlaments "mehrheitlich". Die von den Telekommunikationsunternehmen geäusserten Vorbehalte seien "so weit möglich" berücksichtigt worden.

Vereinbarungen mit anderen Diensten

Die Sicherheitspolitischen Kommissionen von National- und Ständerat zeigten sich mit dem Resultat zufrieden und verlangten eine möglichst rasche Inkraftsetzung des Gesetzes und der Verordnungen.

Die neuen Verordnungen ermöglichen es dem NDB unter anderem, selbständig Vereinbarungen mit ausländischen Nachrichtendiensten abzuschliessen. Ergänzt hat der Bundesrat nach der Vernehmlassung zum Beispiel, dass die unabhängige Aufsichtsbehörde (AB-ND) ihre Geschäftsordnung veröffentlichen muss. Weiter wurde die Zusammenarbeit der AB-ND mit anderen Dienstaufsichtsbehörden geklärt.

Keine Whistleblowing-Stelle

Nicht übernommen hat der Bundesrat unter anderem die Idee, die AB-ND zu einer Whistleblowing-Stelle zu machen. Auch hat er es abgelehnt, sie einem anderen Departement als dem Verteidigungsdepartement administrativ zuzuordnen oder überhaupt ausserhalb der Bundesverwaltung anzusiedeln.

Ebenfalls nicht berücksichtigt wurde der Wunsch, dass die AB-ND alle mündlichen Kontakte mit den beaufsichtigten Stellen zu protokollieren habe. Dies würde zwar den Nachvollzug erleichtern, aber zugleich in der Praxis unerlässliche, informelle Kontakte verunmöglichen, argumentiert das VBS.

Vorschläge zur Kabelaufklärung

Auch Vorschläge zur Unabhängigen Kontrollinstanz (UKI) übernahm der Bundesrat nicht. Verlangt worden war etwa, dass diese keine Mitglieder haben darf, die im VBS oder im EJPD arbeiten. Das VBS hält fest, die UKI prüfe nicht die Rechtmässigkeit der Kabelaufklärungsaufträge, sondern deren Vollzug.

Durchgeführt wird die Kabelaufklärung vom Zentrum für elektronische Operationen (ZEO) der Führungsunterstützungsbasis der Armee. Dieses stellt den Kontakt zu den Anbietern von Telekommunikationsdienstleistungen und Netzbetreibern her. (sda)