(wap) Die Schutzmassnahmen im Asylbereich sehen unter anderem vor, dass Asylbewerber auch telefonisch oder per Video befragt werden können. Ausserdem gelten verlängerte Rekursfristen. Wie der Bundesrat am Mittwoch beschlossen hat, werden diese Massnahmen bis Juni 2021 verlängert.
Die Gesundheit aller Beteiligten im Asylsystem habe oberste Priorität, begründet der Bundesrat die Verlängerung in einer Mitteilung. Derzeit sei nicht absehbar, wie lange die Pandemie dauere und wie lange Schutzmassnahmen notwendig seien.