Er erfüllt damit einen Auftrag des Parlaments. Das Erwerbsersatzgesetz sieht zwar bereits heute einen Aufschub der Entschädigung vor, wenn ein Neugeborenes länger als drei Wochen in Spital betreut werden muss.
Allerdings ist während des Spitalaufenthalt des Kindes kein Erwerbsersatz für die Mutter vorgesehen, wie der Bundesrat am Freitag schreibt. Auch die Maximaldauer des Aufschubs ist nicht geregelt.
Mit der Gesetzesänderung wird die Dauer der Mutterschaftsentschädigung um maximal 56 Tage auf höchstens 154 Tage verlängert, wenn ein Neugeborenes unmittelbar nach der Geburt mindestens drei Wochen lang im Spital bleiben muss.
Auf die Verlängerung haben nur Mütter Anspruch, die nach dem Mutterschaftsurlaub wieder ins Erwerbsleben zurückkehren. Diese Massnahme entschädigt den Lohnausfall in achtzig Prozent der Fälle sowie das achtwöchige Arbeitsverbot nach der Niederkunft.
Entsprechend angepasst wird auch das Obligationenrecht. Die Mehrkosten durch die Gesetzesrevision schätzt der Bundesrat auf 5,9 Millionen Franken. (sda)