Wer in der Grundversicherung ein Telemedizinisches Modell (Telmed) hat, muss sich vor einer Behandlung zuerst bei einem Callcenter melden. Dabei können Versicherte viel Geld sparen. Konkret: Über 1700 Franken jährlich. Doch wie immer lohnt es sich auch hier das Kleingedruckte zu lesen.
Denn bei einigen Krankenkassen drohen happige Sanktionen, wenn sie gegen die Versicherungsbestimmungen verstossen. Das zeigt eine am Donnerstag publizierte Analyse des Konsumentenschutzes. Die Stiftung hat dazu die Telmed-Modelle der zehn grössten Krankenkassen untersucht.
Fehlende Transparenz
Grundsätzlich gebe es zwei Arten von Sanktionen. Die Krankenkassen würden die Versicherten entweder in das Standardmodell umteilen, was höhere Prämien zur Folge habe. Oder sie weigern sich, die Kosten von Behandlungen, Untersuchungen oder Medikamenten zu übernehmen. Diese müssten die Patienten dann vollumfänglich selbst berappen.
«Besonders unfair» sei dabei, dass viele Krankenkassen bereits beim ersten, allenfalls versehentlichen Verstoss harte Strafe verhängen. «Dies ist gemäss den Versicherungsbedingungen bei Angeboten von Assura, Concordia, Helsana, KPT, Swica und Visana der Fall», schreibt der Konsumentenschutz.
Während Concordia, Helsana und KPT betonen, dass sie mögliche Sanktionen nur teilweise und mit Vorwarnung umsetzen, verzichten die CSS, Mutuel, Philos und Sanitas bei ihren Telmed-Modellen gar gänzlich auf eine Vorwarnung, wie es weiter heisst. Für Sara Stalder, Geschäftsleiterin des Konsumentenschutzes, ist das inakzeptabel. «Wir fordern die Krankenkassen auf, ihre Sanktionsregeln fairer auszugestalten und transparenter zu kommunizieren.» (dpo)