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Schweiz [News Service]

Kommission will kantonale Unterschiede bei Bevorschussung von Alimenten bereinigen

Die Rechtskommission des Nationalrats unterstützt die Harmonisierung der Alimentenbevorschussung. Weiter befasste sich die Kommission am Freitag mit der Geschlechts- und Namensänderung.
Die Rechtskommission findet es «stossend», dass Kinder schweizweit nicht gleich gut vor Armut geschützt sind. (Symbolbild) (Keystone)

(dpo) Die nationalrätliche Rechtskommission (RK-N) unterstützt eine Parlamentarische Initiative von Nationalrätin Valérie Piller Carrard (SP/FR). Diese verlangt, dass der Bund die Grundsätze für eine Harmonisierung der Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen durch die Kantone festlegt. Heute bestünden grosse Unterschieden zwischen den Kantonen bei der Alimentenbevorschussung, teilen die Parlamentsdienst mit.

Solche Bevorschussungen dienen als Unterstützungsmassnahme, wenn ein zum Unterhalt verpflichteter Elternteil den Unterhaltsbeitrag nicht bezahlt. Die Kommission erachtet es als «stossend», dass Kinder schweizweit nicht gleich gut vor Armut geschützt sind, heisst es in der Mitteilung. Nun wird die ständerätliche Schwesterkommission die Initiative in ihrer nächsten Sitzungen beraten.

Geschlechtswechsel auch ohne Zustimmung der Eltern

Die Rechtskommission will zudem die Geschlechts- und Namensänderung vereinfachen, weswegen sie die entsprechende Vorlage des Bundesrates angenommen hat. Im Gegensatz zum Bundesrat und dem Ständerat möchte die Kommission aber, dass die Erklärung vor dem Zivilstandsamt auch ohne die Einwilligung der Eltern respektive des gesetzlichen Vertreters abgeben werden kann. Das Transgender Network Switzerland (TGNS) ist «hoch erfreut» über diesen Entscheid und fordert das Parlament auf, der RK-N zu folgen, wie es in einer Mitteilung schreibt.

Weiter befasste sich die Rechtskommission am Freitag mit dem Covid-19-Gesetz des Bundesrates und hat mehrere Änderungsanträge zuhanden der nationalrätlichen Gesundheitskommission gerichtet. So soll der Bundesrat die Möglichkeit haben, von den Bestimmungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes abzuweichen, um für eine bessere Betreuung von Flüchtlingen und Sans-Papiers sorgen zu können. Zudem ist die Kommission der Auffassung, dass keine Strafen für fahrlässiges Handeln gegen das Covid-19-Gesetz vorgesehen werden sollten.