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Schweiz [News Service]

Keine Negativzinsen: Parlament schafft Ausnahme für Auffangeinrichtung

Die Coronakrise stellt die Auffangeinrichtung der zweiten Säule vor besondere Herausforderungen. Das Parlament hat deshalb beschlossen, die Stiftung unter gewissen Bedingungen von Negativzinsen zu befreien.
Das Parlament erlaubt es der Auffangeinrichtung, Freizügigkeitsguthaben zinslos anzulegen. (Symbolbild) (Keystone)

(rwa) Die Auffangeinrichtung BVG verwaltet Freizügigkeitsguthaben von Personen, die nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nicht in eine neue Pensionskasse überwiesen werden können. Die pandemiebedingten Verwerfungen an den Börsen machen ihr besonders zu schaffen.

Trotz Negativzinsen muss die Auffangeinrichtung den Nominalwert der Pensionskassenguthaben garantieren, den eine versicherte Person beim Verlassen einer Pensionskasse «mitnimmt». Erschwerend kommt hinzu, dass aufgrund der steigenden Arbeitslosigkeit der Auffangeinrichtung überdurchschnittlich viel Geld zufliessen wird.

Auf Bitte der zuständigen Parlamentskommissionen hat der Bundesrat deshalb reagiert. Die Auffangeinrichtung soll Freizügigkeitsguthaben von maximal zehn Milliarden Franken zinslos anlegen können, sofern ihr Deckungsgrad die Schwelle von 105 Prozent unterschreitet. Das wird wohl bald der Fall sein. Seit Ende 2019 ist der Deckungsgrad bereits von 108,7 auf 105,9 Prozent gesunken.

Im Parlament war die Gesetzesrevision unbestritten. Nach dem Ständerat hat am Dienstag auch der Nationalrat einstimmig grünes Licht gegeben. Die Räte dürften sich jedoch bald wieder mit dem Thema beschäftigen. Das neue Recht soll nämlich nur für drei Jahre gelten. In dieser Zeit will der Bundesrat eine langfristige Lösung erarbeiten.