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Pädosexuelle

Keine Milde für Pädosexuelle

Automatische lebenslängliche Tätigkeitsverbote sollen unter keinen Umständen nachträglich aufgehoben werden können. Das beantragt die Rechtskommission des Ständerats bei der Umsetzung der Pädophilen-Initiative.
Einmal verhängte Tätigkeitsverbote gegen pädosexuelle Straftäter sollen nicht mehr aufgehoben werden können. (Symbolbild)
Bild: KEYSTONE/CHRISTOF SCHUERPF

Um die Verhältnismässigkeit zu wahren, will der Bundesrat die Überprüfung der lebenslänglichen Tätigkeitsverbote nach zehn Jahren zulassen. Nur Täter, die im klinischen Sinn pädophil sind, sollen sich nicht darauf berufen können.

Gemäss einer Mitteilung der Parlamentsdienste vom Dienstag lehnt die Rechtskommission die nachträgliche Aufhebung oder Einschränkung der Tätigkeitsverbote aber grundsätzlich ab. Der Entscheid fiel mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Weiter will die Kommission eine explizite Ausnahmebestimmung für Fälle von Jugendliebe ins Gesetz schreiben. Dieser Entscheid fiel ohne Gegenstimme. Darüber, dass die Pädophilen-Initiative nicht die Jugendliebe kriminalisieren soll, hatte schon im Abstimmungskampf Einigkeit geherrscht. Der Bundesrat schlug vor, diese als besonders leichten Fall anzusehen. Für Ausnahmen in besonders leichten Fällen ist eine allgemeine Härtefallklausel vorgesehen.

Auch Übertretungen und Antragsdelikte sollen nach dem Willen der Rechtskommission nicht automatisch zu einem lebenslänglichen Tätigkeitsverbot führen. Das betrifft Exhibitionismus oder sexuelle Belästigung.

Zwei Arten von Verboten

Zudem hat die Kommission die Vorlage vereinfacht, indem statt drei nur noch zwei Arten von Tätigkeitsverboten vorgesehen sind: Eines verbietet Tätigkeiten mit Minderjährigen, ein weiteres dient dem Schutz von Erwachsenen. Der Bundesrat sieht zusätzlich ein Verbot von Patientenkontakten vor.

Schliesslich will die Rechtskommission der Staatsanwaltschaft nicht gestatten, auf die Anordnung eines Tätigkeitsverbots zu verzichten. Es handle sich um einen Entscheid von grosser Tragweite, weshalb in jedem Fall ein Gericht darüber zu befinden habe, heisst es in der Mitteilung. Eine Minderheit möchte den Verzicht auf ein Tätigkeitsverbot im Strafbefehlsverfahren aus Effizienzgründen zulassen.

Die Pädophilen-Initiative wurde im Mai 2014 angenommen. Sie verlangt, dass einschlägig Verurteilte automatisch mit einem lebenslänglichen Tätigkeitsverbot mit Kindern oder besonders schutzbedürftigen Erwachsenen belegt werden. Im Juni 2016 hat der Bundesrat seine Vorschläge dazu vorgelegt. (sda)