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Asylwesen

Keine leichtere Einbürgerung für Kinder: Nationalratskommission bleibt hart

Wenn die Eltern keine unbefristete Aufenthaltsbewilligung haben, dürfen sich ihre Kinder nicht einbürgern lassen. Das soll so bleiben, findet die Staatspolitische Kommission des Nationalrats.

Wenn die Eltern keine Niederlassungsbewilligung haben, dürfen sich Kinder in der Schweiz nicht einbürgern lassen. (Symbolbild)
Bild: Keystone

Wer nur befristet in der Schweiz bleiben darf, kann sich nicht einbürgern lassen. So ist es im Bürgerrechtsgesetz seit 2018 festgehalten. Aktuell gilt dies auch für Kinder und Jugendliche, deren Eltern keine Niederlassungsbewilligung haben. Das möchte der Luzerner Grüne-Nationalrat Michael Töngi ändern. Seine parlamentarische Initiative verlangt, dass Kinder und Jugendliche mit einem Aufenthaltsstatus F und B die Möglichkeit zur Einbürgerung erhalten.

Kommission will das Gesetz nicht schon wieder anpassen

Dieses Anliegen lehnt die Staatspolitische Kommission des Nationalrats jedoch ab, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilen. Mit 13 zu 11 Stimmen hat sich die Kommission gegen die Initiative gestellt. Die Mehrheit argumentierte, das 2018 revidierte Gesetz solle nicht schon wieder geändert werden. Der Gesetzgeber habe den Entscheid «in Kenntnis der Fakten» gefällt. Zudem gebe es die Möglichkeit, eine Niederlassungsbewilligung zu beantragen.

Eine Minderheit der Kommission spricht sich für den Vorstoss aus. Es gehe um Kinder und Jugendliche, die in der Schweiz zur Schule gingen und die Kriterien der Integration erfüllen würden. Da sie aber den Aufenthaltsstatus der Eltern erhalten, hätten sie schlechtere Startchancen.

Kein Rechtsweg bei abgelehnten Härtefallgesuchen

Ebenfalls abgelehnt hat die Kommission eine zweite parlamentarische Initiative. Diese verlangte, bei abgelehnten Härtefallgesuchen eine rechtliche Einsprachemöglichkeit zu schaffen. Eine solche gibt es bislang erst bei negativen Asylentscheiden.

Eine Mehrheit der Kommission sieht jedoch keinen Handlungsbedarf: Mit 13 zu 11 Stimmen hat sie sich gegen die Initiative ausgesprochen. Eine Minderheit erachtet den Ausschluss des Rechtswegs dagegen als verfassungswidrig. (aka)