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Mineralölsteuer

Keine Ausnahme für Lastschiffe

Schweizer Lastschiffe sollen bei der Mineralölsteuer nicht Pistenfahrzeugen gleichgestellt werden. Der Nationalrat sieht davon ab, sie von dieser Steuer zu befreien. Für Pistenfahrzeuge hatte das Parlament diese Ausnahmeregelung geschaffen.
Schweizer Lastschiffe sollen auch weiterhin nicht von der Mineralölsteuer befreit werden, wie dies das Parlament für Pistenfahrzeuge beschlossen hat. (Symbolbild)
Bild: Keystone/EQ IMAGES/MORITZ HAGER

Mit 103 zu 85 Stimmen lehnte der Nationalrat am Mittwoch eine Motion von Ulrich Giezendanner (SVP/AG) ab. Lastschiffe benutzten bekanntlich keine Strassen und seien sehr umweltfreundlich, argumentierte Giezendanner. Der Nachtransport von den Schiffen werde mehrheitlich von Lastwagen gemacht, die bereits die Mineralölsteuer bezahlten.

Kein Verständnis für den Vorschlag hatte der Bundesrat. "Wir müssen mit Steuervergünstigungen in Form von Subventionen vorsichtig sein", gab Finanzminister Ueli Maurer im Rat zu bedenken. Zudem gehe es um jährlich 800'000 Franken. Die Mineralölsteuer ist nach Ansicht des Bundesrates keine Strassennutzungsgebühr.

Schiffstransporte hätten zudem bereits einen Konkurrenzvorteil gegenüber der Strasse, da sie nicht der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe unterlägen. Eine Verlagerung der Gütertransporte von der Strasse auf Schiffe erwarte die Landesregierung wegen der Steuerbegünstigung sowieso nicht. (sda)