notifications
Schweiz [News Service]

Kein Mieterlass für Betriebe: Ständerat beerdigt Geschäftsmietegesetz

Corona gebeutelte Betriebe erhalten keinen verordneten Mieterlass, sofern ihr Kanton dies nicht vorsieht. Die Bedenken in Bundesbern sind zu gross. Der Ständerat hat das Gesetz versenkt.
Düstere Aussichten: Corona gebeutelte Betriebe haben bislang vergeblich auf einen Mieterlass gehofft. (Symbolbild)  (Keystone)

(rwa) Lange Zeit haben Gastrobetriebe, Verkaufsläden oder Gewerbler auf die Unterstützung des Parlaments gehofft. Das war nicht unbegründet, denn National- und Ständerat hatten diese Hoffnung selbst geschürt: In der Sommersession beauftragten sie den Bundesrat, eine gesetzliche Regelung bei den Geschäftsmieten auszuarbeiten. Dies tat dieser widerwillig. Kernelement war ein Mieterlass von 60 Prozent für Geschäftsmieter, die in der Coronakrise schliessen mussten.

Die Vorlage hatte im Parlament von Beginn an ein schweren Stand. Nachdem der Nationalrat am Montag eine abgeschwächte Variante abgelehnt hatte, versenkte der Ständerat das Gesetz am Mittwoch definitiv. Er beschloss mit 30 zu 14 Stimmen, erst gar nicht darauf einzutreten – gegen den Widerstand der Ratslinken und Teilen der Mitte.

Bekannte Argumente

Die Debatte im Ständerat förderte keine neuen Erkenntnisse zutage und verlief in den üblichen Bahnen. Die Gegner kritisierten den rückwirkenden Eingriff in private Vertragsverhältnisse. Das dürfe der Staat «niemals» tun und sei ein «absolutes Tabu», nicht nur im Mietwesen, betonte Thomas Minder (parteilos/SH). Das Gesetz führe zudem zu Rechtsunsicherheit und trage der unterschiedlichen Betroffenheit der Betriebe nicht ausreichend Rechnung, ergänzte Beat Rieder (CVP/VS) im Namen der Kommission.

Eine Minderheit wollte auf das Gesetz eintreten. Carlo Sommaruga (SP/GE) erinnerte daran, dass der Bundesrat damit den Auftrag des Parlaments umgesetzt habe und zwar fast wörtlich. Ein Eingriff in die Vertragsverhältnisse sei zulässig, argumentierte er mit Verweis auf ein juristisches Gutachten. Der Ausfall des Jahresmietzinses in der Höhe von zwei Prozent sei für die Immobilienbranche «Peanuts».

Zweifel an Nutzen

Mehrere Redner erklärten, angesichts der zweiten Welle müsse dringend eine Lösung gefunden werden. Für Christian Levrat (SP/FR) wäre der Schritt ein schlechtes Signal. Damit liesse das Parlament die Kantone im Regen stehen. Das sei auch für Geschäftsmieter ungerecht, weil es in einigen Kantonen Lösungen gebe, in anderen nicht. Laut Sommaruga gibt es in acht Kantonen Regelungen.

Die Gegner zweifelten generell daran, dass mit dem Gesetz den Geschäftsmietern rasch geholfen werden könnte. Aus ihrer Sicht ist die Härtefallregelung besser geeignet. Weil es für ein dringliches Gesetz zudem an einer qualifizierten Mehrheit fehle, könnte am Ende das Referendum ergriffen werden, argumentierte Kommissionssprecher Rieder. Das würde das Inkrafttreten weiter verzögern. Der Hauseigentümerverband (HEV), der seit Beginn scharf gegen das Gesetz schiesst, hat nicht ausgeschlossen, mittels Referendum einen Volksentscheid zu erzwingen. Das hat sich nun erübrigt.