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Tiere

Kein Importverbot für Jagdtrophäen

Der Nationalrat will den Import von Jagdtrophäen bedrohter Tierarten nicht verbieten. Er hat eine Motion aus den Reihen der Grünen abgelehnt. International abgestützte Massnahmen nützten mehr als Importverbote einzelner Staaten, argumentierte eine Mehrheit.
Der Import von Jagdtrophäen wie Elfenbein soll nicht verboten werden. Dieser Meinung ist der Nationalrat. (Symbolbild)
Bild: KEYSTONE/WALTER BIERI

Die grosse Kammer lehnte die Motion mit 118 zu 72 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. Damit ist das Geschäft vom Tisch.

Nationalrätin Maya Graf (Grüne/BL), die den Vorstoss ihrer ehemaligen Berner Ratskollegin Aline Trede erfolglos vertrat, sieht in einem Verbot die einzige Möglichkeit, den Irrsinn zu stoppen, wie sie sagte. Hobbyjäger - auch rund 1500 Schweizer pro Jahr - reisten um den Globus, um seltene Tiere zu erlegen, kritisierte sie. Dabei würden Waffen und Methoden eingesetzt, deren Verwendung in der Schweiz aus Tierschutzgründen verboten sei, etwa Pfeilbögen.

Mit der Motion forderten die Grünen ein Importverbot insbesondere für Trophäen von Elefanten, Nashörnern und Eisbären sowie von sämtlichen Primaten und Raubtieren. Auch Trophäen aus Gatterjagden sollten nicht mehr in die Schweiz eingeführt werden dürfen. Für die Gatterjagden würden Wildtiere gezüchtet, früh von den Müttern getrennt und als Besuchermagnete missbraucht, um später dann in Jagdgattern zum Abschuss freigegeben zu werden, kritisierte Graf.

Artenschutzabkommen wirksamer

Bundesrat Alain Berset wies im Rat auf das Artenschutzabkommen CITES hin. Dieses sichere die nachhaltige Nutzung und den Schutz der in seinen Anhängen aufgeführten Tier- und Pflanzenarten und sei für den Artenschutz zielführender als Importverbote einzelner Länder.

Gemäss CITES sei die Aus- und Einfuhr von Jagdtrophäen von Nashörnern, mancher Primaten und Raubtiere sowie den meisten Elefantenpopulationen nur in Ausnahmefälle zulässig und strengen Schutzmassnahmen unterworfen. Für Trophäen anderer Tiere - etwa Eisbären - seien Ausfuhrgenehmigungen des Ursprungslandes notwendig, welche die Nachhaltigkeit belegten.

Zur Gatterjagd sagte Berset, diese entspreche nicht den tierschutzrechtlichen und ethischen Massstäben in der Schweiz. Es sei jedoch nicht möglich, Trophäen aus der Gatterjagd von solchen aus anderer Jagd zu unterscheiden. Zudem seien die Übergänge zwischen einer Gatterjagd und einer Jagd in Jagdreservaten manchmal fliessend. Ein solches Importverbot wäre daher gar nicht umsetzbar. (sda)